Acht Gründe für die 6-jährige Grundschule – für die Primarschule
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Soziales Lernen Wann sollen Kinder lernen, miteinander zurechtzukommen, sich auf andere Menschen einzulassen, die völlig anders sind als sie selbst, mit ihnen zusammen zu leben, zu arbeiten, wenn wir ihnen dazu in der Schule zu wenig Gelegenheit geben und zu wenig Zeit gönnen? Die Entwicklung von Sozialkompetenz ist als Teil der Leistung, die Schule heute zu fördern hat, von gleicher Wichtigkeit wie die Entwicklung von Fach- und Methodenkompetenz. Die Grundschule ist heute innerhalb unserer Gesellschaft die einzige staatliche Einrichtung, die noch alle Menschen einer bestimmten Altersgruppe unter einer für alle gemeinsamen Aufgabe zusammenfasst, der Aufgabe der Erziehung der nachwachsenden Generation. Sie hat damit für die Weiterentwicklung unserer pluralen demokratischen Gesellschaft höchste Bedeutung. Nach der vierten Klasse brechen die Prozesse der Entwicklung von Sozialkompetenz zu früh ab bzw. werden stark eingeengt.
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Die Betroffenen sollten mitentscheiden können Der schulische Bildungsweg ist vor allem Angelegenheit der Kinder. Sie haben mit den Konsequenzen zu leben. Autonomie als Erziehungsziel verlangt auch für den Übergang auf das mehrgliedrige System der Sekundarschulen die Einbeziehung der Betroffenen in die für sie folgenreiche Entscheidung. Nach der vierten Klasse entscheiden dies im Grunde allein die Eltern. Nach der sechsten Klasse dagegen bringen sich die Kinder schon sehr viel mehr selbst ein.
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Prognoseunsicherheit Die Prognose, welche Schulart sich für ein Kind besonders eignet, ist nach der vierten Klasse noch weit weniger verlässlich als nach der sechsten. Prognosen sind allerdings immer fragwürdig. Pädagogisch sinnvoller wäre es, wenn Schule so organisiert würde, dass sich pädagogisch erforderliche Differenzierungen Schritt für Schritt im Prozess des Lernens vollziehen können und nicht vorher quasi auf Vorrat entschieden werden müssen. Da Kinder verschieden sind, auch hinsichtlich ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit, muss von Schulbeginn an differenziert werden.
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Zu früher Leistungsdruck Der mit dem zu frühen Übergang nach der vierten Klasse verbundene Leistungsdruck gefährdet die grundlegende eigenständige pädagogische Arbeit der Grundschule oft schon von Anfang an. Kinder brauchen einen pressionsfreien unbelasteten Zugang zum schulischen Lernen.
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Keine Brüche beim Übergang vom vorfachlichen zum fachlichen Lernen Es ist pädagogisch vorteilhaft, wenn der Übergang vom vorfachlichen Unterricht zum stärker auch fachorientierten Lernen sich innerhalb ein und derselben Schule entwickeln kann, ohne Brüche, teilweise mit denselben Lehrern.
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Gute Pädagogik braucht keine homogenen Lerngruppen Pädagogisch ist die Notwendigkeit der frühen Auslese überholt. Es gibt inzwischen längst pädagogisch-didaktische Konzepte, nach denen Kinder auch in sehr heterogenen Lerngruppen gemeinsam individuell gut gefördert werden, und zwar alle Kinder, diejenigen, die zu außergewöhnlichen Leistungen fähig sind ebenso wie diejenigen, denen bereits einfache Lernaufgaben ein Höchstmaß an Anstrengungen abverlangen. Voraussetzung ist , dass der dafür notwendige pädagogische Paradigmenwechsel konkrete Praxis ist und es nicht mehr darauf ankommt, dass alle das Gleiche lernen, sondern dass alle eine individuell gute Lernentwicklung haben. Wichtig ist, das alle Lehrerinnen und Lehrer in Aus- und Fortbildung lernen, zieldifferent zu unterrichten.
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Entwicklungspsychologische Gründe Auch entwicklungspsycholgisch ist der Übergang in eine der Schulen des Sekundarbereichs schon nach der vierten Klasse für Kinder weit ungünstiger. Für das in seiner Ich-Identität noch wenig gefestigte Kind ist die frühe schulische Neuorientierung mit ihren Brüchen oft weit problematischer als zwei Jahre später. gerade auch der Verlust der Freunde. Empirische Untersuchungen zur Entwicklung des Selbstwertgefühls belegen: Bei längerem gemeinsamen Lernen wächst das Selbstwertgefühl kontinuierlich, beim frühen Wechsel auf Oberschulen gibt es keine kontinuierliche Zunahme, sondern das Selbstwertgefühl sinkt nach der 4. Klasse erst einmal ab, um erst ein bis zwei Jahre später verlangsamt wieder anzuwachsen.
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Die vierjährige Grundschule ist ein Modell der Vergangenheit! Sie steht in der Tradition ständestaatlichen Denkens des vorvorigen Jahrhunderts. In (fast) allen Ländern mit entwickelten Bildungssystemen lernen inzwischen alle Kinder mindestens sechs Jahre gemeinsam. Wir leben im Schatten des Euro. Kann sich Deutschland die Extrawurst einer nur vierjährigen Grundschule weiterhin auf Dauer leisten? Es ist kein Zufall, dass seit einigen Jahren in vielen Bundesländern die Frage der Dauer der gemeinsamen Grundschulzeit wieder heftig diskutiert wird. Nicht nur in den neuen Bundesländern, die (außer Brandenburg) nach der Wende die vierjährige Grundschule sehr schnell eingeführt hatten. Die Mehrzahl der Eltern ist da inzwischen, wie repräsentative Umfragen belegen, der Auffassung, dass das ein Fehler war. Sachsen-Anhalt hat inzwischen die flächendeckende Förderstufe realisiert. Die Klassenverbände der Grundschule bleiben danach auch in diesem Bundesland bis zum Ende der sechsten Klasse zusammen, egal, an welcher Schule sie organisatorisch angegliedert sind, und Lehrer aller Schularten unterrichten die Kinder dieser Klassen gemeinsam. Hessen hat immerhin noch ein Schulgesetz, das sechsjährige Grundschulen prinzipiell ermöglicht. Hamburg will die sechsjährige Grundschule erproben und in vielen weiteren Bundesländern gibt es inzwischen regionale Initiativen zur Einrichtung sechsjähriger Grundschulen. |
Peter Heyer: Sechs Gründe für die sechsjährige Grundschule. In: Ernst Rösner (Hrsg.): Sechsjährige Grundschule. Qualität und Chancen eines Reformmodells. Essen 1994
Quelle: http://www.anne-frank-grundschule.de/eltern/gew-info.html
Artikel
Bildungsforscher Prof. Jürgen Oelkers, Universität Zürich, für sechs Jahre
Grundschule
Experte: "Länger gemeinsam lernen"
Hamburger Abendblatt, 08.04.08
Quelle: www.abendblatt.de/daten/2008/04/08/866521.html
Das Hamburger Schulmodell bei Einführung der 7-jährigen Primarschule
Die Primarschule umfasst zwei Stufen: eine Grundstufe (Vorschule bis zur dritten Klasse) und
eine Unterstufe (4. bis 6. Klasse). In diesen
sieben Jahren werden die Kinder in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet.
Es gibt drei Primarschul-Varianten (siehe unten). Danach gibt es das Gymnasium
und die Stadtteilschule. Beide Schulformen führen zum Abitur; die
Stadtteilschule geht ein Jahr länger.
Der Besuch des Gymnasiums soll künftig nur jenen Kinder möglich sein, denen die
Zeugniskonferenz der Primarschule einen solchen Besuch ausdrücklich empfiehlt
(keine Änderung des Ist-Zustandes: Nach Klasse fünf haben Eltern bisher keinen
Einfluss auf die Schulkarriere ihres Kindes).
Allerdings heißt es im Koalitionsvertrag (Seite 9): „Widersprechen die Eltern
dem Beschluss der Zeugniskonferenz, kann ein besonderes Aufnahmeverfahren
durchgeführt werden.“ (Das heißt, Schwarz-Grün hat die Einflussmöglichkeiten
der Eltern erweitert.)
Für Stadtteilschulen und Gymnasien gilt, dass ab der siebten Klasse keine
Kinder mehr wegen schlechter Leistungen abgeschult werden dürfen.
„Langformschulen“ nehmen in Klassenstufe 7 auch Schülerinnen und Schüler aus
anderen Primarschulen auf.
Darüber, welche Primarschul-Varianten in einer Region angeboten werden,
entscheiden die regionalen Schulentwicklungskonferenzen. In diesen Gremien
sitzen SchulleiterInnen, LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern mit der
regionalen Schulaufsicht und professionellen Schulentwicklern. Von der
Bildungsbehörde entsandte ExpertInnen sollen diesen Prozess politisch steuern.
Die Oberstufen (Sek2) werden wohl, wie schon üblich, auch als Verbünde mehrerer
Schulen geführt.
Start des neuen Modells (inklusive der Zwei Säulen nach Klasse 6) ist am 1.
August 2010.
Wichtiger Einwand: Damit es nicht zu frühzeitiger Selektion kommt und
die Bildungschancen nicht doch wieder von der sozialen Lage abhängen, darf das
Elternwahlrecht in Bezug auf die Primarschule nicht Bestandteil der
Koalitionsvereinbarung sein. Sonst ist diese Reform kein Schritt in die
richtige Richtung, sondern ein Schritt zur Abschaffung der zur Zeit einzigen
,Schule für alle' - der Grundschule.
Nur mit dem Prinzip ,Einschulung nach Wohnort' (Sprengelprinzip bzw.
Bezirksgrundschule) und einer von der Politik gesteuerten Regionalplanung in
diesem Bereich kann die 6-jährige Primarschule ein Schritt zu mehr gemeinsamem
Lernen für alle werden.
Diesen Vorbehalt teilen die Schulleitungen der Hamburger Gesamtschulen
in ihrer Stellungnahme vom April 2008: Sie raten deshalb dringend davon ab,
Primarschulen an Gymnasien anzugliedern. Ansonsten begrüßen sie mit großer
Mehrheit die Einrichtung von Primarschulen.“
Mit ihrem Beschluss vom 21.4.2008 („Ja zu längerem gemeinsamen Lernen – Nein zu
einer Abschaffung der Grundschule als ‚Schule für alle’“) knüpft die GEW
Hamburg an diese Überlegungen an: „Die Primarschulen an Gymnasien werden
... schon zu Beginn der Grundschulzeit zu einer verschärften Selektion und sozialen
Entmischung führen.“ Wenn nicht nachgebessert werde, kündigt die
Bildungsgewerkschaft an, werde sie sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln dieser ‚Reform’ entgegenstellen.
Um dieser Gefahr der Vorselektion zu begegnen, so Bildungssenatorin Christa
Goetsch, soll es „Anmeldeverbünde von Primarschulen geben, die unterschiedliche
Angebote haben“. (Hamburger Abendblatt, 9.5.08, Seite 13)
Die Grundschulstudie "Element" zur 6-jährigen Grundschule
in Berlin hat herausgefunden, dass der Leistungszuwachs in Mathematik und
Lesen in den Klassen 5 und 6 an den Gymnasien und den Grundschulen nahezu
identisch ist. In Berlin werden allerdings - im Unterschied zum Hamburger
Modell - nach wie vor (die leistungsstarken) SchülerInnen nach der vierten Klasse
aus dem System herausgenommen und in die Gymnasien gesteckt, und es werden
keine Sek1-Lehrer in der Grundschule eingesetzt. Eine höhere Leistungsfähigkeit
einer 6-jährigen Grundschule kann so weder bestätigt noch widerlegt werden.
Die
Element-Studie
taz-Artikel
Schulleistungsuntersuchungen
Die
Grundschul-Studie
(Quelle: Infos aus der GAL-Bürgerschaftsfraktion, 24.4.08)
Zur Erinnerung: Grundschul-Studien wie IGLU und KESS
zeigen, dass die Lernfortschritte in heterogenen, integrierten Gruppen höher
liegen als in den späteren selektierten. ,Fordern und Fördern' bringt
offensichtlich mehr, wenn alle da sind und gemeinsam gelernt wird. Insofern
bleibt bei der Primarschule das „Kernproblem des gegliederten Schulsystems
ungelöst“. (Klaus Bullan, GEW Hamburg, 11.4.08)
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Klasse |
Modell |
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Modell |
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13 |
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12 |
Sek2 |
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Sek2
(bis 12 oder 13) |
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Sek2
(bis 12 oder 13) |
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11 |
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10 |
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9 |
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8 |
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5 |
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4 |
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3 |
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Primarschule (Grundstufe) |
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2 |
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1 |
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0 |
Vorschule |
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Vorschule |
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Vorschule |
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entsprechend der Entscheidung der Zeugniskonferenz der Primarschule
Für Eltern, die sich für eine Gesamtschule bzw. Stadtteilschule entscheiden,
ist die Entscheidung der Zeugniskonferenz nicht maßgebend, d.h. hier gilt auch
weiterhin der Elternwille.
Quelle: Hamburger
Abendblatt, 10.04.08, Seite 1; Hamburger Abendblatt, 11.04.08,
Seite 1 und 15
Alexander Heinz, NDR 90,3 Aktuell, 10.04.08, 11.04.08
Zügigkeit**
der Schulen des Hamburger Modells
Primarschule: dreizügig, Stadtteilschule: vierzügig, Gymnasium: keine
Mindestgröße (Hamburger Abendblatt, 23.09.08, Seite 12)
** das bedeutet: so viele Parallelklassen pro Jahrgang
Der Antrag der Hamburger SPD, die erfolgreichen integrativ arbeitenden Langformschulen in Hamburg (gemeinsames Lernen unter einem Dach von der ersten Klasse bis zum Abschluss) zu erhalten, ist gescheitert. CDU und GAL stimmten dagegen. Es bleibt bei der Zerschlagung dieser Schulen in zwei unabhängige Einheiten (Primarschule und Stadtteilschule). (Hamburger Abendblatt, 6.11.08, Seite 14)
Die
Schulbehörde hat eine Hotline „Hamburger
Schuloffensive“ eingerichtet:
Tel. (040) 428 99 77 33 (Mo-Fr 10 – 18 Uhr).
Hier können alle Fragen zu Veränderungen im Hamburger Schulsystem gestellt
werden.
Zum Rahmenkonzept für die Primarschule (Thorsten Altenburg)
(Quelle: Kurzinformation 2009/2 der Elternkammer Hamburg, Seite 1)
5. Mai 2009/bsb05
Verlässliche
Betreuung an Primarschulen
Schulsenatorin
Goetsch und Familiensenator Wersich stellen Arbeitsgruppenergebnisse vor
Im Zuge der Umsetzung des
Regierungsprogramms soll eine verlässliche Ganztags- und Ferienbetreuung für
die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Primarschulen aufgebaut werden. Schulsenatorin
Christa Goetsch und Familiensenator Dietrich Wersich haben heute den Bericht
einer Arbeitsgruppe ihrer beiden Behörden vorgestellt, die einen Vorschlag für
die Realisierung dieses Vorhabens erarbeitet hat. Ausgehend von den heute
vorgestellten Eckpunkten wird das Vorhaben von beiden Behörden gemeinsam mit
den Schulen und den Trägern der Kinderbetreuung konkretisiert werden.
Christa Goetsch: „Die Idee ist es, für jedes Schulkind mit seinem Eintritt in
die Primarschule die Betreuung verlässlich zu regeln. Mit dem Bericht der
Arbeitsgruppe haben wir nun eine solide Grundlage für die weitere Arbeit.“
Dietrich Wersich: „Mit dem jetzt erarbeiteten Konzept betreten wir in
bundesweit Neuland und setzen neue Maßstäbe, was die Kindertagesbetreuung und
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in den Schulen betrifft. Ich freue
mich darauf, gemeinsam mit den Schulen und den Kita-Trägern dieses Vorhaben zu
verwirklichen.“
Folgende Eckpunkte sieht
der Bericht der Arbeitsgruppe vor:
Ziel ist es, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr eine kostenfreie Betreuung für
Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die von ihren Eltern verbindlich
dafür angemeldet werden. Die bisherige Hortbetreuung soll in die Angebote der
Schulen integriert werden. Zusätzliche Betreuungszeiten vor 8 Uhr und nach 16
Uhr sowie in den Ferien können gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.
Der Start soll zum Schuljahresbeginn 2011/12 erfolgen.
Es wird dann drei Arten von Primarschulen geben:
· die gebundene Ganztagsprimarschule,
· die offene Ganztagsprimarschule und
· die verlässliche Halbtagsprimarschule.
Die gebundene Ganztagsprimarschule bietet im Rahmen der Stundentafel verlässlich und verpflichtend Unterricht von 08:00 bis 16:00 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler an. An der offenen Ganztagsprimarschule wird bis 13:00/13:30 Uhr unterrichtet. Die Inanspruchnahme der kostenfreien Betreuungszeiten an der offenen Ganztagsprimarschule von 13:00/13:30 bis 16:00 Uhr ist grundsätzlich freiwillig, einmal angemeldete Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Betreuung wird grundsätzlich an allen Ganztagsprimarschulen fünf Tage in der Woche angeboten. Die Gruppengrößen für die Betreuung entsprechen den Klassengrößen in der Primarschule.
Offene Ganztagsprimarschulen und gebundene Ganztagsprimarschulen bilden zusammen mit Jugendhilfeträgern einen Verbund, in dem Unterricht, Erziehung und Betreuung ganzheitlich und verlässlich aufeinander abgestimmt werden. Die Betreuung sollte von den Jugendhilfeträgern übernommen werden, die bisher die Hortbetreuung sichergestellt haben. Die Betreuung soll vor allem in Räumen auf Schulgrundstücken angeboten und ausgebaut werden. Alle Räumlichkeiten werden so weit wie möglich multifunktional ausgestattet.
Im Unterschied zu den Ganztagsprimarschulen bietet die verlässliche Halbtagsprimarschule Unterricht von 08:00 bis 13:00/13:30 Uhr ohne anschließende Betreuung an. Die Kinder werden in diesem Fall im Hort einer benachbarten Primarschule betreut.
Die Mittagsverpflegung wird bei Inanspruchnahme von den Familien bezahlt. Förderberechtigte Familien erhalten unverändert auf Antrag einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung.
Für die Übernahme der neu konzipierten Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger wird mit deren Verbänden ein Landesrahmenvertrag „Betreuung an Ganztagsprimarschulen“ vereinbart. Dieser Vertrag soll ausreichend Spielraum für individuelle, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Vereinbarungen zur pädagogischen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und Primarschule bieten.
Angebote außerschulischer Anbieter wie z. B. Sportvereine oder Jugendmusikschule sollen in die Betreuungsangebote eingebunden werden.
Primarschulen
„Die ganz überwiegende Zahl der bisherigen 210 Grundschulen wird in Zukunft
Primarschule oder Teil einer Primarschule sein. Ausnahmen sind Grundschulen an
bisherigen Grund-, Haupt- und Realschulen, die zu Stadtteilschulen werden. Es
soll insgesamt 164 Primarschulen geben, davon 107 an einem Standort. Bei Schulen
mit mehreren Standorten ist in den allermeisten Fällen eine vertikale Teilung
vorgesehen, so dass an Standorten alle Klassenstufen unterrichtet werden. Die
Schulen können das selbst entscheiden. In der Regel sind die Primarschulen
mindestens dreizügig. In neun Fällen sind wegen der besonderen örtlichen
Bedingungen zweizügige Primarschulen geplant, damit nach dem Prinzip „Kurze
Beine, kurze Wege“ die Kinder ihre Schule gut erreichen können. In 12 Fällen
nutzen Primarschulen Räume weiterführender Schulen, da sonst Raumkapazitäten in
größerem Umfang nicht genutzt würden.“
(Deputation beschließt Schulentwicklungsplan, 26.11.09, www.schulreform.hamburg.de/aktuell/1986226/2009-11-26-bsb-schulentwicklungsplan.html )
Literatur
Siehe auch die Stichwörter
Links
Der
Elternrat der Schule Kielortallee hat die Papiere für die Arbeit in den
regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSKs) zusammengestellt unter
www.elternrat-kielortallee.de/themen/primarschule.html