Die 6-jährige Grundschule (oder 7-jährige Primarschule)

Da die Primarschule in Hamburg durch den Volksentscheid vom 18.7.2010 gekippt wurde, ist dieses Schulmodell vorerst auf Landesebene auf Eis gelegt.
Im Schuljahr 2010/11 starten gleichwohl 23 so genannte Starterschulen auf freiwilliger Basis als sechsjährige Grundschulen. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Schulen folgen.

Die 164 Hamburger
Primarschulen sollten als verlässliche Halbtagsgrundschulen (VHGS) geführt werden, das heißt, sie hätten für alle Kinder bis 13 Uhr ein Betreuungsangebot bereit gehalten. Der Unterricht hätte zwischen 8 und 13 Uhr stattgefunden. An 64 Ganztagsgrundschulen wären die Kinder bis 16 Uhr betreut gewesen.
Nach wie vor haben aber ab Sommer 2010 Kinder mit Behinderung das Recht, eine allgemein bildende Schule zu besuchen. 272 Integrationsklassen und 350 integrative Regelklassen stehen zur Auswahl.

Es ist nicht überraschend, dass die hier aufgeführten acht Gründe für eine sechsjährige Grundschule zum Teil (siehe Punkte 1, 3, 6 und 8) auch als Begründung für eine 10-jährige Grundschule dienen können (siehe Stichwort Eine Schule für alle).

Auf dieser Seite wird schematisch das Hamburger Schulmodell bei Einführung einer 7-jährigen Primarschule dargestellt.

 

Acht Gründe für die 6-jährige Grundschule – für die Primarschule

 

1

Soziales Lernen

Wann sollen Kinder lernen, miteinander zurechtzukommen, sich auf andere Menschen einzulassen, die völlig anders sind als sie selbst, mit ihnen zusammen zu leben, zu arbeiten, wenn wir ihnen dazu in der Schule zu wenig Gelegenheit geben und zu wenig Zeit gönnen? Die Entwicklung von Sozialkompetenz ist als Teil der Leistung, die Schule heute zu fördern hat, von gleicher Wichtigkeit wie die Entwicklung von Fach- und Methodenkompetenz. Die Grundschule ist heute innerhalb unserer Gesellschaft die einzige staatliche Einrichtung, die noch alle Menschen einer bestimmten Altersgruppe unter einer für alle gemeinsamen Aufgabe zusammenfasst, der Aufgabe der Erziehung der nachwachsenden Generation. Sie hat damit für die Weiterentwicklung unserer pluralen demokratischen Gesellschaft höchste Bedeutung. Nach der vierten Klasse brechen die Prozesse der Entwicklung von Sozialkompetenz zu früh ab bzw. werden stark eingeengt.

 

2

Die Betroffenen sollten mitentscheiden können

Der schulische Bildungsweg ist vor allem Angelegenheit der Kinder. Sie haben mit den Konsequenzen zu leben. Autonomie als Erziehungsziel verlangt auch für den Übergang auf das mehrgliedrige System der Sekundarschulen die Einbeziehung der Betroffenen in die für sie folgenreiche Entscheidung. Nach der vierten Klasse entscheiden dies im Grunde allein die Eltern. Nach der sechsten Klasse dagegen bringen sich die Kinder schon sehr viel mehr selbst ein.

 

3

Prognoseunsicherheit

Die Prognose, welche Schulart sich für ein Kind besonders eignet, ist nach der vierten Klasse noch weit weniger verlässlich als nach der sechsten. Prognosen sind allerdings immer fragwürdig. Pädagogisch sinnvoller wäre es, wenn Schule so organisiert würde, dass sich pädagogisch erforderliche Differenzierungen Schritt für Schritt im Prozess des Lernens vollziehen können und nicht vorher quasi auf Vorrat entschieden werden müssen. Da Kinder verschieden sind, auch hinsichtlich ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit, muss von Schulbeginn an differenziert werden.

 

4

Zu früher Leistungsdruck

Der mit dem zu frühen Übergang nach der vierten Klasse verbundene Leistungsdruck gefährdet die grundlegende eigenständige pädagogische Arbeit der Grundschule oft schon von Anfang an. Kinder brauchen einen pressionsfreien unbelasteten Zugang zum schulischen Lernen.

 

5

Keine Brüche beim Übergang vom vorfachlichen zum fachlichen Lernen

Es ist pädagogisch vorteilhaft, wenn der Übergang vom vorfachlichen Unterricht zum stärker auch fachorientierten Lernen sich innerhalb ein und derselben Schule entwickeln kann, ohne Brüche, teilweise mit denselben Lehrern.

 

6

Gute Pädagogik braucht keine homogenen Lerngruppen

Pädagogisch ist die Notwendigkeit der frühen Auslese überholt. Es gibt inzwischen längst pädagogisch-didaktische Konzepte, nach denen Kinder auch in sehr heterogenen Lerngruppen gemeinsam individuell gut gefördert werden, und zwar alle Kinder, diejenigen, die zu außergewöhnlichen Leistungen fähig sind ebenso wie diejenigen, denen bereits einfache Lernaufgaben ein Höchstmaß an Anstrengungen abverlangen. Voraussetzung ist , dass der dafür notwendige pädagogische Paradigmenwechsel konkrete Praxis ist und es nicht mehr darauf ankommt, dass alle das Gleiche lernen, sondern dass alle eine individuell gute Lernentwicklung haben. Wichtig ist, das alle Lehrerinnen und Lehrer in Aus- und Fortbildung lernen, zieldifferent zu unterrichten.

 

7

Entwicklungspsychologische Gründe

Auch entwicklungspsycholgisch ist der Übergang in eine der Schulen des Sekundarbereichs schon nach der vierten Klasse für Kinder weit ungünstiger. Für das in seiner Ich-Identität noch wenig gefestigte Kind ist die frühe schulische Neuorientierung mit ihren Brüchen oft weit problematischer als zwei Jahre später. gerade auch der Verlust der Freunde.

Empirische Untersuchungen zur Entwicklung des Selbstwertgefühls belegen: Bei längerem gemeinsamen Lernen wächst das Selbstwertgefühl kontinuierlich, beim frühen Wechsel auf Oberschulen gibt es keine kontinuierliche Zunahme, sondern das Selbstwertgefühl sinkt nach der 4. Klasse erst einmal ab, um erst ein bis zwei Jahre später verlangsamt wieder anzuwachsen.

 

8

Die vierjährige Grundschule ist ein Modell der Vergangenheit!

Sie steht in der Tradition ständestaatlichen Denkens des vorvorigen Jahrhunderts. In (fast) allen Ländern mit entwickelten Bildungssystemen lernen inzwischen alle Kinder mindestens sechs Jahre gemeinsam. Wir leben im Schatten des Euro. Kann sich Deutschland die Extrawurst einer nur vierjährigen Grundschule weiterhin auf Dauer leisten? Es ist kein Zufall, dass seit einigen Jahren in vielen Bundesländern die Frage der Dauer der gemeinsamen Grundschulzeit wieder heftig diskutiert wird. Nicht nur in den neuen Bundesländern, die (außer Brandenburg) nach der Wende die vierjährige Grundschule sehr schnell eingeführt hatten. Die Mehrzahl der Eltern ist da inzwischen, wie repräsentative Umfragen belegen, der Auffassung, dass das ein Fehler war. Sachsen-Anhalt hat inzwischen die flächendeckende Förderstufe realisiert. Die Klassenverbände der Grundschule bleiben danach auch in diesem Bundesland bis zum Ende der sechsten Klasse zusammen, egal, an welcher Schule sie organisatorisch angegliedert sind, und Lehrer aller Schularten unterrichten die Kinder dieser Klassen gemeinsam. Hessen hat immerhin noch ein Schulgesetz, das sechsjährige Grundschulen prinzipiell ermöglicht. Hamburg will die sechsjährige Grundschule erproben und in vielen weiteren Bundesländern gibt es inzwischen regionale Initiativen zur Einrichtung sechsjähriger Grundschulen.

 

Peter Heyer: Sechs Gründe für die sechsjährige Grundschule. In: Ernst Rösner (Hrsg.): Sechsjährige Grundschule. Qualität und Chancen eines Reformmodells. Essen 1994

Quelle: http://www.anne-frank-grundschule.de/eltern/gew-info.html


 

Artikel
Bildungsforscher Prof. Jürgen Oelkers, Universität Zürich, für sechs Jahre Grundschule
Experte: "Länger gemeinsam lernen"
Hamburger Abendblatt, 08.04.08
Quelle: www.abendblatt.de/daten/2008/04/08/866521.html

 


 

 

 

 

Das Hamburger Schulmodell bei Einführung der 7-jährigen Primarschule

 

Die Primarschule umfasst zwei Stufen: eine Grundstufe (Vorschule bis zur dritten Klasse) und eine Unterstufe (4. bis 6. Klasse). In diesen sieben Jahren werden die Kinder in einer gemeinsamen Klasse unterrichtet.
Es gibt drei Primarschul-Varianten (siehe unten). Danach gibt es das Gymnasium und die Stadtteilschule. Beide Schulformen führen zum Abitur; die Stadtteilschule geht ein Jahr länger.
Der Besuch des Gymnasiums soll künftig nur jenen Kinder möglich sein, denen die Zeugniskonferenz der Primarschule einen solchen Besuch ausdrücklich empfiehlt (keine Änderung des Ist-Zustandes: Nach Klasse fünf haben Eltern bisher keinen Einfluss auf die Schulkarriere ihres Kindes).
Allerdings heißt es im Koalitionsvertrag (Seite 9): „Widersprechen die Eltern dem Beschluss der Zeugniskonferenz, kann ein besonderes Aufnahmeverfahren durchgeführt werden.“ (Das heißt, Schwarz-Grün hat die Einflussmöglichkeiten der Eltern erweitert.)
Für Stadtteilschulen und Gymnasien gilt, dass ab der siebten Klasse keine Kinder mehr wegen schlechter Leistungen abgeschult werden dürfen.
„Langformschulen“ nehmen in Klassenstufe 7 auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Primarschulen auf.

Darüber, welche Primarschul-Varianten in einer Region angeboten werden, entscheiden die regionalen Schulentwicklungskonferenzen. In diesen Gremien sitzen SchulleiterInnen, LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern mit der regionalen Schulaufsicht und professionellen Schulentwicklern. Von der Bildungsbehörde entsandte ExpertInnen sollen diesen Prozess politisch steuern.
Die Oberstufen (Sek2) werden wohl, wie schon üblich, auch als Verbünde mehrerer Schulen geführt.
Start des neuen Modells (inklusive der Zwei Säulen nach Klasse 6) ist am 1. August 2010.

Wichtiger Einwand: Damit es nicht zu frühzeitiger Selektion kommt und die Bildungschancen nicht doch wieder von der sozialen Lage abhängen, darf das Elternwahlrecht in Bezug auf die Primarschule nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung sein. Sonst ist diese Reform kein Schritt in die richtige Richtung, sondern ein Schritt zur Abschaffung der zur Zeit einzigen ,Schule für alle' - der Grundschule.
Nur mit dem Prinzip ,Einschulung nach Wohnort' (Sprengelprinzip bzw. Bezirksgrundschule) und einer von der Politik gesteuerten Regionalplanung in diesem Bereich kann die 6-jährige Primarschule ein Schritt zu mehr gemeinsamem Lernen für alle werden.
Diesen Vorbehalt teilen die Schulleitungen der Hamburger Gesamtschulen in ihrer Stellungnahme vom April 2008: Sie raten deshalb dringend davon ab, Primarschulen an Gymnasien anzugliedern. Ansonsten begrüßen sie mit großer Mehrheit die Einrichtung von Primarschulen.“
Mit ihrem Beschluss vom 21.4.2008 („Ja zu längerem gemeinsamen Lernen – Nein zu einer Abschaffung der Grundschule als ‚Schule für alle’“) knüpft die GEW Hamburg an diese Überlegungen an: „Die Primarschulen an Gymnasien werden ... schon zu Beginn der Grundschulzeit zu einer verschärften Selektion und sozialen Entmischung führen.“ Wenn nicht nachgebessert werde, kündigt die Bildungsgewerkschaft an, werde sie sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dieser ‚Reform’ entgegenstellen.

Um dieser Gefahr der Vorselektion zu begegnen, so Bildungssenatorin Christa Goetsch, soll es „Anmeldeverbünde von Primarschulen geben, die unterschiedliche Angebote haben“. (Hamburger Abendblatt, 9.5.08, Seite 13)

Die Grundschulstudie "Element" zur 6-jährigen Grundschule in Berlin hat herausgefunden, dass der Leistungszuwachs in Mathematik und Lesen in den Klassen 5 und 6 an den Gymnasien und den Grundschulen nahezu identisch ist. In Berlin werden allerdings - im Unterschied zum Hamburger Modell - nach wie vor (die leistungsstarken) SchülerInnen nach der vierten Klasse aus dem System herausgenommen und in die Gymnasien gesteckt, und es werden keine Sek1-Lehrer in der Grundschule eingesetzt. Eine höhere Leistungsfähigkeit einer 6-jährigen Grundschule kann so weder bestätigt noch widerlegt werden.
Die Element-Studie
taz-Artikel
Schulleistungsuntersuchungen
Die Grundschul-Studie
(Quelle: Infos aus der GAL-Bürgerschaftsfraktion, 24.4.08)

Zur Erinnerung: Grundschul-Studien wie IGLU und KESS zeigen, dass die Lernfortschritte in heterogenen, integrierten Gruppen höher liegen als in den späteren selektierten. ,Fordern und Fördern' bringt offensichtlich mehr, wenn alle da sind und gemeinsam gelernt wird. Insofern bleibt bei der Primarschule das „Kernproblem des gegliederten Schulsystems ungelöst“. (Klaus Bullan, GEW Hamburg, 11.4.08)

 

 

Klasse

Modell
Eigenständige Primarschule

 

 

 


Zwei-Stufen-Modell

 

 

Modell
Langform

13


Sek2
dieser Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Sek2
dieser Schule

 

 

Sek2 (bis 12 oder 13)
an der kooperierenden Sek1-Schule

 

 

Sek2 (bis 12 oder 13)
dieser Schule

11

 

 

 

 

10


Sek1

gewählte neue Schule*


Sek1

gewählte neue Schule*

 

 


Sek1

an der kooperierenden Sek1-Schule*

 

 


Sek1
dieser Schule*

 

9

 

 

 

 

8

 

 

 

 

7

 

 

 

 

6



Primarschule
an einer Grundschule

 

 


Primarschule
(Unterstufe)
an der kooperierenden Sek1-Schule

 

 



Primarschule
der gewählten Schule

5

 

 

 

 

4

 

 

 

 

3

 

 

 

Primarschule (Grundstufe)
an einer Grundschule

 

 

2

 

 

 

 

1

 

 

 

 

0

Vorschule

 

 

Vorschule

 

 

Vorschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* entsprechend der Entscheidung der Zeugniskonferenz der Primarschule
Für Eltern, die sich für eine Gesamtschule bzw. Stadtteilschule entscheiden, ist die Entscheidung der Zeugniskonferenz nicht maßgebend, d.h. hier gilt auch weiterhin der Elternwille.

 

Quelle: Hamburger Abendblatt, 10.04.08, Seite 1; Hamburger Abendblatt, 11.04.08, Seite 1 und 15
Alexander Heinz, NDR 90,3 Aktuell, 10.04.08, 11.04.08

 

Zügigkeit** der Schulen des Hamburger Modells
Primarschule: dreizügig, Stadtteilschule: vierzügig, Gymnasium: keine Mindestgröße (Hamburger Abendblatt, 23.09.08, Seite 12)
** das bedeutet: so viele Parallelklassen pro Jahrgang

 

Der Antrag der Hamburger SPD, die erfolgreichen integrativ arbeitenden Langformschulen in Hamburg (gemeinsames Lernen unter einem Dach von der ersten Klasse bis zum Abschluss) zu erhalten, ist gescheitert. CDU und GAL stimmten dagegen. Es bleibt bei der Zerschlagung dieser Schulen in zwei unabhängige Einheiten (Primarschule und Stadtteilschule). (Hamburger Abendblatt, 6.11.08, Seite 14)

 

Die Schulbehörde hat eine Hotline „Hamburger Schuloffensive“ eingerichtet:
Tel. (040) 428 99 77 33 (Mo-Fr 10 – 18 Uhr).
Hier können alle Fragen zu Veränderungen im Hamburger Schulsystem gestellt werden.

 

 

Zum Rahmenkonzept für die Primarschule (Thorsten Altenburg)

(Quelle: Kurzinformation 2009/2 der Elternkammer Hamburg, Seite 1)

 

 

 

5. Mai 2009/bsb05

Verlässliche Betreuung an Primarschulen
Schulsenatorin Goetsch und Familiensenator Wersich stellen Arbeitsgruppenergebnisse vor

Im Zuge der Umsetzung des Regierungsprogramms soll eine verlässliche Ganztags- und Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Primarschulen aufgebaut werden. Schulsenatorin Christa Goetsch und Familiensenator Dietrich Wersich haben heute den Bericht einer Arbeitsgruppe ihrer beiden Behörden vorgestellt, die einen Vorschlag für die Realisierung dieses Vorhabens erarbeitet hat. Ausgehend von den heute vorgestellten Eckpunkten wird das Vorhaben von beiden Behörden gemeinsam mit den Schulen und den Trägern der Kinderbetreuung konkretisiert werden.
Christa Goetsch: „Die Idee ist es, für jedes Schulkind mit seinem Eintritt in die Primarschule die Betreuung verlässlich zu regeln. Mit dem Bericht der Arbeitsgruppe haben wir nun eine solide Grundlage für die weitere Arbeit.“
Dietrich Wersich: „Mit dem jetzt erarbeiteten Konzept betreten wir in bundesweit Neuland und setzen neue Maßstäbe, was die Kindertagesbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in den Schulen betrifft. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den Schulen und den Kita-Trägern dieses Vorhaben zu verwirklichen.“

Folgende Eckpunkte sieht der Bericht der Arbeitsgruppe vor:
Ziel ist es, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr eine kostenfreie Betreuung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die von ihren Eltern verbindlich dafür angemeldet werden. Die bisherige Hortbetreuung soll in die Angebote der Schulen integriert werden. Zusätzliche Betreuungszeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie in den Ferien können gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.  Der Start soll zum Schuljahresbeginn 2011/12 erfolgen. 

Es wird dann drei Arten von Primarschulen geben:

·         die gebundene Ganztagsprimarschule,

·         die offene Ganztagsprimarschule und

·         die verlässliche Halbtagsprimarschule.

Die gebundene Ganztagsprimarschule bietet im Rahmen der Stundentafel verlässlich und verpflichtend Unterricht von 08:00 bis 16:00 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler an. An der offenen Ganztagsprimarschule wird bis 13:00/13:30 Uhr unterrichtet. Die Inanspruchnahme der kostenfreien Betreuungszeiten an der offenen Ganztagsprimarschule von 13:00/13:30 bis 16:00 Uhr ist grundsätzlich freiwillig, einmal angemeldete Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Betreuung wird grundsätzlich an allen Ganztagsprimarschulen fünf Tage in der Woche angeboten. Die Gruppengrößen für die Betreuung entsprechen den Klassengrößen in der Primarschule.

Offene Ganztagsprimarschulen und gebundene Ganztagsprimarschulen bilden zusammen mit Jugendhilfeträgern einen Verbund, in dem Unterricht, Erziehung und Betreuung ganzheitlich und verlässlich aufeinander abgestimmt werden. Die Betreuung sollte von den Jugendhilfeträgern übernommen werden, die bisher die Hortbetreuung sichergestellt haben. Die Betreuung soll vor allem in Räumen auf Schulgrundstücken angeboten und ausgebaut werden. Alle Räumlichkeiten werden so weit wie möglich multifunktional ausgestattet.

Im Unterschied zu den Ganztagsprimarschulen bietet die verlässliche Halbtagsprimarschule Unterricht von 08:00 bis 13:00/13:30 Uhr ohne anschließende Betreuung an. Die Kinder werden in diesem Fall im Hort einer benachbarten Primarschule betreut.

Die Mittagsverpflegung wird bei Inanspruchnahme von den Familien bezahlt. Förderberechtigte Familien erhalten unverändert auf Antrag einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung.

Für die Übernahme der neu konzipierten Betreuungsangebote durch Jugendhilfeträger wird mit deren Verbänden ein Landesrahmenvertrag „Betreuung an Ganztagsprimarschulen“ vereinbart. Dieser Vertrag soll ausreichend Spielraum für individuelle, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Vereinbarungen zur pädagogischen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und Primarschule bieten.

Angebote außerschulischer Anbieter wie z. B. Sportvereine oder Jugendmusikschule sollen in die Betreuungsangebote eingebunden werden.

 

Primarschulen
„Die ganz überwiegende Zahl der bisherigen 210 Grundschulen wird in Zukunft Primarschule oder Teil einer Primarschule sein. Ausnahmen sind Grundschulen an bisherigen Grund-, Haupt- und Realschulen, die zu Stadtteilschulen werden. Es soll insgesamt 164 Primarschulen geben, davon 107 an einem Standort. Bei Schulen mit mehreren Standorten ist in den allermeisten Fällen eine vertikale Teilung vorgesehen, so dass an Standorten alle Klassenstufen unterrichtet werden. Die Schulen können das selbst entscheiden. In der Regel sind die Primarschulen mindestens dreizügig. In neun Fällen sind wegen der besonderen örtlichen Bedingungen zweizügige Primarschulen geplant, damit nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ die Kinder ihre Schule gut erreichen können. In 12 Fällen nutzen Primarschulen Räume weiterführender Schulen, da sonst Raumkapazitäten in größerem Umfang nicht genutzt würden.“

(Deputation beschließt Schulentwicklungsplan, 26.11.09, www.schulreform.hamburg.de/aktuell/1986226/2009-11-26-bsb-schulentwicklungsplan.html )

 

 

Literatur

 

Siehe auch die Stichwörter

 

Links

 

Der Elternrat der Schule Kielortallee hat die Papiere für die Arbeit in den regionalen Schulentwicklungskonferenzen (RSKs) zusammengestellt unter
www.elternrat-kielortallee.de/themen/primarschule.html

 

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