Anmeldemodus – Gesteuertes Aufnahmeverfahren
(für die aufnehmende Schule der Sekundarstufe 1 nach der Grundschule)
Gesteuertes Aufnahmeverfahren: Die Schule legt ein transparentes Konzept vor. Ziel ist dabei ein heterogener Leistungsmix in allen Klassen in allen Stadtteilschulen (also in etwa gleiche Anteile von Schülern aller Leistungsebenen), das heißt gleiche Rahmenbedingungen in allen Stadtteilen. Wie das erreicht werden kann, dazu hat die GEST ein Papier vorgelegt. Es darf keine Elite- oder Restschulen geben.
Die Stadtteilschule bleibt eine Schule für alle, also für alle Kinder. Sie wird auch in Zukunft versuchen, allen Kindern gerecht zu werden. Hilfreich dabei sind Schul-, Unterrichts- und Qualitätsentwicklung.
Einige Schulen setzen auch auf die Vergrößerung der Aufnahmekapazitäten.
Zirkellösung (Wohnortprinzip): Die Schule darf in einem ersten Schritt nur die Kinder aufnehmen, die in einem bestimmten Radius um die Schule herum wohnen. Sind dann noch Plätze frei, können sie frei vergeben werden, zum Beispiel durch ein gesteuertes Aufnahmeverfahren. Dieses Verfahren führt zu Problemen und Ungerechtigkeiten in den Randbereichen der Stadt, wenn ein Fahrtweg zwar länger als ein anderer, aber durch öffentliche Verkehrsmittel zeitlich kürzer ist. Diese Ungerechtigkeiten sind für die betroffenen Schulen wichtig und kein Randproblem. Die Schulen sind beim Zirkel-Verfahren ihrer geographischen Lage ausgeliefert.
Zirkellösung 2011
Der Schulversuch, der es 13 Stadtteilschulen und Gymnasien ermöglichte, ihre Schulen nach eigenen Kriterien auszuwählen, läuft regulär aus. Zur Anmelderunde im Februar 2012 gilt: Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze der fünften Klassen übersteigt, ist die Nähe des Wohnorts das entscheidende Kriterium. Die Stadtteilschulen wollten durch den „Anmeldemodus“ einen ausgewogenen Leistungsmix durch heterogene Leistungsgruppen sicherstellen. Daneben spielt für beide Schulformen das Schulprofil eine wichtige Rolle (natur-wissenschaftlich, sprachlich oder musisch). Die Auswahlquote lag bei 40-55%. Gleichzeitig, so Schulsenator Ties Rabe, wurden aber immerhin 97% aller Erstwünsche für eine Schule erfüllt. Die teilnehmenden Schulen waren die Gymnasien Carl von Ossietzky, Grootmoor, Emilie Wüstenfeld, Bondenwald, Eppendorf, Matthias Claudius, Klosterschule und die Stadtteilschulen Bergstedt, Bergedorf, Harburg, Heinrich Hertz, Julius Leber und Max Brauer.
Die politische Sprecherin der GAL-Fraktion Stephanie von Berg befürchtet, dass durch die Zirkellösung die Konzepte erfolgreicher Reform-Stadtteilschulen gefährdet und die Stadtteilschule so geschwächt wird. Walter Scheuerl (WWL, CDU-Fraktion) glaubt, dass sich die soziale Schere zwischen den Stadtteilen öffnen könnte. (Hamburger Abendblatt, 08.11.11, Seite 8)
Das gesteuerte Verfahren der Max Brauer Schule (Auszug)
· Ein Anteil (60%) nach Schulweg incl. Geschwisterkinder (Anteil schwankend) und, wenn vorhanden, Kinder der angeschlossenen Grundschule (überwiegend wohl auch mit kurzem Schulweg)
· Ein Anteil (40%) nach Erfordernissen/ Elternwünschen des schulischen Schwerpunktes/ dem Konzept. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze, wird ein
· Losverfahren durchgeführt, dessen Voraussetzungen transparent gemacht werden. (z.B. Beurteilung in Profilfächern, Laufbahnprognose) Die besuchte Grundschule des Kindes darf kein Ausschlusskriterium sein.
Der Vorschlag der GEST (14./17. Juni 2011, ein Text-Auszug)
(dieser Vorschlag wurde auf Wunsch des Schulsenators an die GEST in Arbeitsgruppenarbeit entwickelt und der Hamburger Schulbehörde schriftlich vorgelegt)
Es ist eine Mischung aus Schülerinnen und Schülern eines Jahrganges zu erreichen, die zu
· a % dem oberen Leistungssegment
· b % der breiten Leistungsmitte
· c % dem sehr schwachen Leistungssegment
zuzuordnen sind.
Die GEST schlägt vor, dass die Zahlen a, b und c für jede Schule von der Schulkonferenz festzulegen sind.
45% der Schulplätze werden besetzt nach den in § 42 Abs. 7 HmbSG normierten allgemeinen Kriterien, d.h.
· Härtefälle
· Geschwisterkinder
· Schulweglänge.
55% der Schulplätze werden nach dem im Folgenden beschriebenen Auswahlverfahren besetzt:
Zunächst werden aufgenommen:
1. alle Kinder der eigenen Primarstufe, die noch nicht nach den in § 42 Abs. 7 HmbSG normierten allgemeinen Kriterien aufgenommen worden sind,
2. alle die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den Integrationsklassen beschult werden.
Danach werden die restlichen freien Plätze so vergeben, dass im Ergebnis der angestrebte Leistungsmix von a / b / c Prozent erreicht wird.
Bietet eine Stadtteilschule ein Profil an, für das besondere Voraussetzungen wünschenswert sind (Künste, Sport), so sind Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Vorkenntnissen und Fähigkeiten in der Anzahl mindestens einer Klassenstärke bevorzugt zu berücksichtigen.
- Ende des Auszugs -
Ziel dieses Vorschlags der GEST ist der oben angesprochene heterogene Leistungsmix und gleiche Rahmenbedingungen für alle Stadteilschulen. Gleichzeitig bietet er den Schulen eine maximale Flexibilität, ihr eigenes Verfahren nach ihren speziellen Bedürfnissen zu entwickeln.
Link
Wahlrecht für Stadtteilschule (Artikel in der taz, November 2011)
Eine Folge des Wohnortprinzips: Es
wird gemogelt: „ Um ihren
Kindern einen guten Schulstart zu sichern, können Eltern richtig konspirativ
werden. Da wird notfalls auch eine falsche Adresse angegeben, damit der
Nachwuchs auf der Wunsch-Schule landet. Die nötigen Tipps gibt es in Elternforen.
Doch die Behörde kennt das Problem und schläft nicht. Die Konsequenzen sind
fatal.“ (Mopo, Januar 2012)
Quelle
Siehe auch die Stichwörter
Chancengerechtigkeit
Schul-TÜV