Arbeitszeitmodell (AZM)
Lehrerarbeitszeitmodell (LAZM), Lehrerarbeitszeitkommission (AZK, LAZK)
Bis Anfang 2003 entwickelte in Hamburg die so genannte Lehrerarbeitszeit-Kommission ein neues Arbeitszeitmodell. "Aus dem internen Behördenauftrag .für die Kommission ergibt sich nun eindeutig der Sparauftrag. ‚Die Lehrerarbeitszeitkommission soll im Rahmen einer Effizienzsteigerung und zur Bedarfsdeckung einen signifikanten Beitrag an ersparten Lehrerstellen erarbeiten’, heißt es in dem Schreiben von Bildungsstaatsrat Reinhard Behrens." Bildungssenator Lange: "Durch das neue Arbeitszeitmodell soll kein Sparbeitrag geleistet werden. Wir wollen die Arbeitszeit zeitgemäßer strukturieren und gerechter verteilen." (Hamburger Abendblatt, 11.9.02, Seite 11)
Bildungssenator Rudolf Lange am 12.5.03: "Das neue Lehrerarbeitszeitmodell entlastet die engagierten Lehrer." Wer also in Zukunft mehr arbeiten muss, war vorher offenbar kein/e engagierte/r Lehrer/in.
"Vor allem werde das Arbeitszeitmodell für zwei Jahre getestet, so (Alexander) Luckow (Hamburger Schulbehörde), ‚ergeben sich Fehler, werden diese verbessert.‘" (Hamburger Abendblatt, 4.6.03, Seite 13) Hat jemand etwas gegen verbesserte Fehler? Das Ganze müssen wir uns als ein großes Versuch-und-Irrtum-Projekt (trial and error) vorstellen. Die Schulen sind die Expertimentierbuden; SchülerInnen, Lehrkräfte und Eltern spielen die Versuchskaninchen. ("Und nun hört endlich auf zu meckern.")
"Nach dem Motto: je komplizierter, desto besser ..." (Kommentar Hamburger Abendblatt, 29.9.03, Seite 2)
Ab Februar 2009: Eine Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge für die Novellierung des LAZM. Kernpunkte werden ein größerer Entscheidungsfreiraum der Schulen sein, neue Stundentaktungen (z. B. 60 Minuten-Stunde) und ein unterrichtsfreier Nachmittag für Konferenzen. Die Umsetzung ist fürs Schuljahr 2010/11 geplant.
2010: Arbeitszeit-Entlastungen durch Änderungen der Faktorisierungen: LehrerInnen in einer 4. Klasse der Primarschule dürfen eine Unterrichtsstunde in der Woche weniger arbeiten (AZM-Faktor wird von 1,35 auf 1,4 heraufgesetzt); das gleiche gilt für die an einer Stadtteilschule Beschäftigten (von 1,45 auf 1,5). In den Klassen 1-3 (1,35), 5-6 (1,4) und in den Klassen 7-10 der Gymnasien (1,5) ändert sich nichts. Die wöchentliche AZM-Arbeitszeit von LehrerInnen über 60 Jahre wird um 2 Stunden auf 44,57 abgesenkt. (15. Dezember 2009/bsb15, Hamburger Abendblatt, 16.12.09, Seite 18)
Zeitkonto statt Wochenstunden
von Klaus Minartz, Köln
Die Tätigkeit der Lehrer hat sich strukturell verändert. Die außerunterrichtlichen Aufgaben haben erheblich zugenommen. Hintergrundarbeiten für den Unterricht, die Sicherung der Unterrichtsqualität, individuelle Beratung, soziale Betreuung und Unterstützung, Aktivitäten im Schulleben, die Organisation und die Innovation von Schule nehmen einen größeren Teil der Arbeitszeit in Anspruch. Diese Arbeit wird nach außen, für die Eltern, für die Schulträger, für die interessierte Öffentlichkeit nicht transparent. Deren Blick bleibt auf die Unterrichtsstunde fixiert. Dabei nimmt die eigentliche Unterrichtszeit je nach Schulform und -stufe nur zwischen 30% und 40% der tatsächlichen Arbeitszeit eines Lehrers in Anspruch.
Die Unterrichtsstunde als Leitgröße verliert an Gewicht
Das Pflichtstundenmodell ist nicht (mehr) geeignet, die Arbeitszeit von Lehrern angemessen zu beschreiben. Dies zeigt sich besonders deutlich in der Beliebigkeit der Pflichtstundenerhöhung der letzten Jahre und in der unterschiedlichen Anzahl der Pflichtstunden in den einzelnen Bundesländern. Für Gymnasiallehrer zum Beispiel schwankt sie zwischen 23 Unterrichtsstunden in Bayern und 27 in Sachsen. Das Modell produziert skurrile Effekte: Pflichtstundenerhöhungen, steigende Belastungen und zusätzliche Aufgaben sind in seiner Logik keine Arbeitszeitverlängerungen, denn im Rahmen ihrer 38,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit haben die Lehrer selbst zu entscheiden, wie sie diese Stunden den verschiedenen Tätigkeiten zuteilen.
Aspekte eines neuen Arbeitszeitmodells
Ein neues Arbeitszeitmodell muss deshalb zunächst einmal die neben Unterricht anfallenden Arbeiten beschreiben und ihnen auf der Basis pädagogischer Bewertungen und empirischer Daten Zeitwerte zuordnen. An die Stelle der Unterrichtsstunden tritt als neue Leitgröße die Jahresarbeitszeit, die sich bezüglich des Umfangs am Öffentlichen Dienst orientiert.
Hierzu gibt es verschiedene Modellvarianten: von den praktizierten Modellen in anderen Ländern (z.B. in Dänemark oder in Österreich)über Vorschläge der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bis hin zu der in 80 Einzelpunkten aufgelisteten Beschreibung der Arbeit in der Untersuchung der Unternehmensberatung Mummert + Partner.
Ist die Beschreibung eventuell noch unstrittig, so beginnt das Dilemma bei der zeitlichen Bewertung der Arbeiten. Mummert + Partner schlagen — allerdings nicht konsequent durchgehalten — die bei ihrer Untersuchung ermittelten Durchschnittswerte als Grundlage vor. Die in Hamburg eingesetzte Lehrerarbeitszeitkommission ermittelte ihre Zeitwerte durch Fachgespräche mit Kollegen und kritische Erörterung. Sie konstatieren, dass diese Zeitwerte eine Mischung zwischen empirisch abgesicherten Annahmen und normativen Setzungen darstellen. Sie raten, diese Zeitwerte in Verhandlungen zwischen Ministerium und Interessenvertretungen der Lehrer festzulegen.
Ein neues Arbeitszeitmodell muss die verstärkte Eigenverantwortung der Schule berücksichtigen, es soll die Schulgestaltung und die Profilbildung fördern. Dies setzt zweierlei voraus: zunächst muss die Landesregierung durch die ausreichende Bereitstellung von Lehrerstellen die Eigenverantwortung der einzelnen Schule überhaupt ermöglichen. Dies gilt noch für jede Art von Arbeitszeitmodell. Dann sollten die Schulen eine globalisierte Zuweisung von Lehrerstunden erhalten, die sie nach ihren eigenen Schwerpunkten im Rahmen ihres Schulprofils verwenden können. So zum Beispiel zur besonderen Förderung, zum besonderen Differenzierungsangebot oder zur Initiierung neuerer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Aushandeln und vertragliche Verankerung der Arbeitszeitregelungen
Für die Erarbeitung und konkrete Ausgestaltung der Modelle und ihrer notwendigen Erprobung in Versuchsschulen ist die engagierte Beteiligung der Lehrer notwendig. Deshalb dürfen keine Lehrergruppen gegeneinander ausgespielt werden, sondern es müssen Voraussetzungen für Teamarbeit und Kooperation in den Kollegien verbessert werden. Dieses muss in Verhandlungen mit den Interessenvertretungen der Lehrer realisiert und vertraglich verankert werden.
© Forum Schule, Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Soest
Arbeitszeitmodelle verlangen autonome Schulen, der Weg über übergeordnete Instanzen wäre zu lang, Entscheidungen werden vor Ort getroffen.
Eine Schule mit Arbeitszeitmodell garantiert nicht mehr Unterrichtsstunden, sie garantiert, dass die erforderliche pädagogische Arbeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens geleistet wird.
Dabei ist Faktorisierung der falsche Weg, denn sie hierarchisiert und entsolidarisiert Kollegien. Es gibt keine "minderwertigen" Fächer, und schon gar nicht, wenn Fächer zu Lernfeldern gebündelt sind. LehrerInnen müssen Ideen auf gleicher Ebene austauschen können, müssen zusammenarbeiten, nur so ergibt sich eine Schule mit guter Lehr- und Lernatmosphäre.
Arbeitszeitmodell konkret (Beispiel Dänemark)
Das Arbeitszeitmodell ist nur zu verstehen, wenn das Drumherum beachtet wird, dass zum Beispiel kommunaler Konsens Tradition ist, wie Schulstruktur und –atmosphäre aussehen.
Dem Vorstand der Schule (skolebestyrelse) steht die Schulleitung gegenüber, diese wird vom "Pædagogisk Råd" und vom "Elevråd" beraten.
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Gremium: |
Vorstand der Schule |
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Schulleitung |
Pädagogischer Rat |
SchülerInnenrat |
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Besteht aus: |
7 ElternvertreterInnen |
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Funktion: |
Rahmensteuerung |
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Ausführende Funktionen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern |
Beratendes Organ |
Beratendes Organ |
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Aufgaben |
Beschließt übergeordnete Prinzipien |
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Pädagogische und administrative Führung |
Beratung der Schulleitung |
Beratung der Schulleitung |
Arbeitszeitmodell
Die Arbeitszeit ist wie folgt eingeteilt:
- Unterricht (U)
- Vorbereitung (V)
- Übrige Arbeit (Ü)
Jede U-Stunde löst eine V-Stunde aus.
Die U-Stundenzahl pro Jahr darf für jede/n Lehrer/in 750 nicht übersteigen (entspricht 25 45-Minuten-Lektionen).
Jede/r Lehrer/in erhält für andere schulische Aufgaben, die in Beziehung zum Unterricht stehen, zum Beispiel Konferenzen (Vorbereitung, Teilnahme), (Telefon-)Gespräche, Prüfungs-/Zensorentätigkeit jährlich eine Pauschale von 100 Ü-Stunden (2,5 Stunden pro Unterrichtswoche).
Die KlassenlehrerInnen-Funktion löst eine Pauschale von 65 Stunden aus.
In Zwischenstunden / Springstunden stehen LehrerInnen der Schulleitung für pädagogisch / administrative Tätigkeiten bzw. für Vertretungen zur Verfügung. Alle Zwischenstunden werden als Ü-Stunden honoriert (Unterrichtsvertretungen lösen zusätzlich V-Zeit aus!).
Jede andere schulische Tätigkeit wird mit Ü-Stunden honoriert. Die Schulleitung legt Art und Unfang der Tätigkeit fest. Die Zahl der zu gewährenden Ü-Stunden wird zwischen Schulleitung und der örtlichen Gewerkschafts- / Personalvertreter/in verhandelt.
Die Gesamt-Ü-Stundenzahl der Schule muss mindestens 50% der U-Stunden betragen.
Stundenpläne / Absprachen über Ü-Stunden gelten jeweils für eine so genannte "Normperiode"- in der Regel – Schuljahr, 1. August bis 31. Juli, Semesterregelungen und ähnliches sind jedoch möglich.
Arbeitsstunden über 1690 hinaus sind Überstunden und werden mit einem Zuschlag von 50% ausgezahlt (Stundenlohn = Jahresgehalt geteilt durch 1924) oder in die nächstfolgende Normperiode eingerechnet (Faktor 1,5). Ausgefallene Stunden bzw. nicht genutzte Stunden verfallen.
Arbeit zu "unbequemen Zeiten", zum Beispiel werktags nach 17.00 Uhr oder am Wochenende wird mit einem Stundenzuschlag von 1,50 bis 2,50 Euro honoriert. Das gleiche gilt für Arbeit, zum Beispiel Krankenvertretungen, die der Lehrkraft mit weniger als 4 Tagen Vorwarnzeit auferlegt wird.
Die Jahresarbeitszeit errechnet sich so:
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52 Wochen à 37 Stunden |
= 1924 Std. |
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Minus Urlaub 5 Wochen à 37 Std. |
= 185 Std. |
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Minus Feiertage an Wochentagen |
= 49 Std. (variabel) |
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= 1690 Std. |
Diese Bezugsgröße von 1690 Stunden, Jahresarbeitszeit eines Erwerbsttätigen in Dänemark, belief sich im Jahr 2001 auf 1482 Stunden. (Hamburger Abendblatt, 18.06.03, Seite 2)
2 Beispiele für Arbeitszeitberechnungen nach dem Arbeitszeitmodell
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Beispiel 1 |
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40 Wochen (200 Tage) à 24 Lektionen = 18 U-Stunden |
= 720 Std. |
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Diese lösen (1 zu 1) 720 V-Stunden aus |
= 720 Std. |
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100-Stunden-Pauschale |
= 100 Std. |
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Klassenlehrer-Pauschale |
= 65 Std. |
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= 1605 Std |
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Zeit für übrige Aufgaben: 1690 – 1605 |
85 Std. |
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3 Elternabende als Fachlehrer |
9 Std. |
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3 schulische Veranstaltungen |
9 Std. |
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Verantwortung für die Kartensammlung |
10 Std. |
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1 Zwischenstunde / Woche |
40 Std. |
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68 Std. |
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Ü-Std "in Reserve" für Vertretungen etc. |
17 Std. |
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= 85 Std. |
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Jahresarbeitsstunden U + V + Ü |
= 1690 Std. |
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Ü-Std.%-Zahl der Lehrkraft: 100 + 65 + 85 = 250 von 720 = 34,7% |
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Beispiel 2 |
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40 Wochen (200 Tage) à 21 Lektionen |
= 630 Std. |
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Diese lösen (1 zu 1) 630 V-Stunden aus |
= 630 Std. |
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100-Stunden-Pauschale |
= 100 Std. |
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Klassenlehrer-Pauschale |
= 65 Std. |
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= 1425 Std. |
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Zeit für übrige Aufgaben: 1690 – 1425 |
265 Std. |
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2 Elternabende als Hauptfachlehrer |
6 Std. |
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3 schulische Veranstaltungen |
9 Std. |
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Verantwortung für den EDV-Bereich |
100 Std. |
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"Sportchef" der Schule |
60 Std. |
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Pressearbeit |
20 Std. |
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Kontaktlehrer zur SMV |
20 Std. |
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1 Zwischenstufe / Woche |
40 Std. |
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255 Std. |
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Ü-Std. "in Reserve" für Vertretungen etc. |
10 Std. |
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= 265 Std. |
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Jahresarbeitsstunden U + V + Ü |
= 1690 Std. |
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Ü-Std.%-Zahl der Lehrkraft: 100 + 65 + 265 = 430 von 630 = 68,3% |
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Der Durchschnitt von Beispiel 1 und 2, nämlich (250+430=) 680 von (720+630=) 1350 = 50,4% erfüllt das gesetzliche Minimum.
Quelle: Unterlagen aus dem Archiv der ARGE von 1994
Siehe
Arbeitszeit der LehrerInnen
Arbeitszeitmodell konkret (Beispiel Hamburg)
Das Modell 99, Vorlage der Hamburger Arbeitszeitkommission (AZK) für 2003
Grundsätzliche Erwägungen: Schule ist mehr als Unterricht (30-40% der Gesamtarbeitszeit, von den verbleibenden 60% ist die Hälfte auf den Unterricht bezogen); Schulentwicklung ist eine Daueraufgabe der LehrerInnen (die AZK billigt dieser Arbeit nur unangemessen geringe 1,3% des wöchentlichen Stundendeputats zu); Schulentwicklung stößt an die Grenzen der Belastbarkeit der LehrerInnen (AZM können entlastend wirken, wenn sie aus der Sicht der Beschäftigten für Gerechtigkeit, Flexibilität und Entscheidungsspielräume sorgt).
Die AZK ist bei der Errechnung von durchschnittlich 38,5 Wochenarbeitsstunden im öffentlichen Dienst ausgegangen; dies entspricht einer Jahresarbeitszeit von 1700 Stunden. Umgelegt auf 38 Unterrichtsstunden, entspricht es einer wöchentlichen Arbeitszeit für alle LehrerInnen von 44,74 Wochenstunden, davon kann ein Teil in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
Die Tätigkeit der LehrerInnen wird in vier Arbeitsbereiche (System UFAS) unterteilt:
- Unterricht (U)
- funktionsbezogene Aufgaben (F)
- allgemeine Aufgaben (A)
- Sondermaßnahmen (S)
U hat den Zeitwert 48 Minuten (45 Minuten Unterricht, 3 Minuten Rüstzeit als kleinere Pause zum Anfertigen von Kopien, Kollegiengespräche). Vor- und Nachbereitung, Vorbereitung und Korrektur von Klassenarbeiten, Korrektur von Hausarbeiten, Schüler- und Elterngespräche, Klassen- und Zeugniskonferenzen werden in Zeitwerten zusammengefasst, die den gesamten Zeitaufwand für die Unterrichtsstunde zusammenfassen (Faktorisierung), es wird also unterschieden zwischen Schularten, -stufen, zwischen Fächern und Fächergruppen.
F umfasst Tätigkeiten, die an Funktionen gebunden sind: Schulleitungsteam, Gremiumsarbeit, FachvertreterIn, Projektbetreuung, Konzeptgruppe.
A sind Tätigkeiten, die von allen Lehrenden wahrzunehmen sind: Lehrer- und Fachkonferenzen, Schulveranstaltungen, Aufsichten, Vertretungen. Zusätzlich werden je Stelle 40 Wochenstunden für Fortbildung angesetzt. Bei dem Zeitwert für Vertretungen – eine Stunde je Woche – geht es um den Bedarf, der nicht durch die Zuweisung von Lehrkräften abgedeckt ist.
S sind Tätigkeiten, die denen aus U, F, A nicht zugeordnet werden können, z.B. Entlastungen für Teilabordnungen, Schwerbehinderung, Personalratstätigkeit, usw.
Probleme, die die AZK sieht: 1. Alle Hamburger LehrerInnen arbeiten im Durchschnitt 1800 Stunden pro Jahr; dabei gibt es jedoch zwischen Schulen und Kollegien erhebliche Diskrepanzen. 2. Alle Hamburger LehrerInnen leisten im Durchschnitt 100 Überstunden im Jahr. Die AZK hält das für zumutbar (LehrerInnen sind im "höheren Dienst"), zur Entlastung müssten 825 LehrerInnenstellen geschaffen werden.
Die AZK macht darauf aufmerksam, dass die Grenzen der Belastbarkeit bei zahlreichen LehrerInnen erreicht oder auch überschritten werden. Ihr Vorschlag: Unterrichtsqualität durch wirksamere (?) und weniger zeitintensive Formen der Unterrichtsvorbereitung anzustreben. Des weiteren könnte die hohe Arbeitsbelastung durch Erhöhung der "Zeitsouveranität" ausgeglichen werden, d.h. durch Selbststeuerung der Arbeit über Sabbatjahr, Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonto. Empfohlen wird eine breite Debatte über das Modell und Erprobung an Modellschulen. (Personalrat GHR-Schulen, PR-Info 10/11 2002, Seite 3)
"...der 2. Lehrerarbeitszeitkommission (war) ... pro Stelle eine festgesetzte Jahresarbeitszeit von 1770 Zeitstunden vorgegeben." Zum Beispiel für die Gesamtschulen incl. Grundschulen ermittelte die LAZK einen Jahresarbeitszeitdurchschnittswert von 1805 Stunden. (Bericht der 2. Hamburger Lehrerarbeitszeitkommission, 17.2.2003, Seite 4-5, Seite 28)
Die Jahresarbeitszeit "im Jahr 2001 je Erwerbstätigen" belief sich laut EU-Amtsblatt, Globus, iw, OECD in Deutschland auf 1467 Stunden. (Hamburger Abendblatt, 18.06.03, Seite 2)
"Die Jahresarbeitszeit im öffentlichen Dienst wird bekanntlich wie im Hauptbericht dargelegt berechnet und ergibt:
221,25 Jahresarbeitstage : 5 Wochenarbeitstage = 44,25 Jahresarbeitswochen.
44,25 Jahresarbeitswochen x 40 Stunden wöchentlich = 1770 Jahreszeitstunden.
Für Lehrkräfte verteilt sich die jährliche Arbeitszeit allerdings nicht gleichmäßig über 44,25 Arbeitswochen."
1770 Jahresarbeitsstunden : 38 Unterrichtswochen = 46,579 wöchentliche Arbeitszeit; dies entspricht 232,895 Jahresarbeitstagen.
Quelle: BBS Mitteilungen 6/2003, Seite 2
Jahresarbeitszeit: Auf das Jahr bezogen arbeitet ein/e US-Amerikaner/in angeblich 20% mehr als die/der durchschnittliche Bundesdeutsche. Die Jahresarbeitszahl in den Staaten betrage 1792 Stunden (in Deutschland ca. 1446 Stunden). Das Lehrarbeitszeitmodell legt 1770 Stunden zugrunde. (Hamburger Abendblatt, Journal, 1.10.05, Seite 2)
Rechenbeispiele nach dem Hamburger AZM (Hamburger Abendblatt, 11.6.03, Seite 15)
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Beispiel Grundschule |
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Ist |
Soll |
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Wochenarbeitszeitstunden |
Summen |
Wochenarbeitszeitstunden |
|||
|
Schwerbehindertenermäßigung |
|||||
|
Allgemeine Aufgaben |
|||||
|
unteilbare allgemeine Aufgaben |
1,8 |
||||
|
teilbare allgemeine Aufgaben |
2,0 |
3,8 |
|||
|
Funktionen |
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SammlungslehrerIn Sachkunde |
1,0 |
||||
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Pädagogischer Mittagstisch |
1,5 |
46,57 |
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|
Schulkonferenz |
0,5 |
||||
|
KlassenlehrerIn |
3,5 |
6,5 |
|||
|
Unterricht |
|||||
|
Stundenzahl |
Faktor |
||||
|
Grundschulunterricht |
28 |
1,3 |
36,4 |
36,4 |
|
|
Summe der Wochenstunden |
28 |
46,70 |
46,57 |
||
|
Zeitstunden-Ist |
Zeitstunden-Soll |
||||
|
Beispiel Gesamtschule |
|||||
|
Ist |
Soll |
||||
|
Wochenarbeitszeitstunden |
Summen |
Wochenarbeitszeitstunden |
|||
|
Schwerbehindertenermäßigung |
|||||
|
Allgemeine Aufgaben |
|||||
|
unteilbare allgemeine Aufgaben |
2,5 |
||||
|
teilbare allgemeine Aufgaben |
2,0 |
4,5 |
|||
|
Funktionen |
|||||
|
KlassenlehrerIn |
3,5 |
||||
|
Vertrauensausschuss |
0,5 |
4,0 |
46,57 |
||
|
Unterricht |
|||||
|
Stundenzahl |
Faktor |
||||
|
Mathematik 5. Kl. |
4 |
1,5 |
6,0 |
||
|
Phys./Bio. 5. Kl. |
6 |
1,4 |
8,4 |
||
|
Mathematik 6. Kl. |
4 |
1,5 |
6,0 |
||
|
Biologie 6. Kl. |
2 |
1,4 |
2,8 |
||
|
Biologie 9./10. Kl. |
4 |
1,45 |
5,8 |
||
|
Mathematik 9. Kl. |
3 |
1,5 |
4,5 |
||
|
Mathematik 10. Kl. |
3 |
1,5 |
4,5 |
38,0 |
|
|
Summe der Wochenstunden |
26 |
46,50 |
46,57 |
||
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Zeitstunden-Ist |
Zeitstunden-Soll |
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Klage gegen das Arbeitszeitmodell
Wenn ein/e Fachlehrer/in an einer Klassenreise teilnimmt, was stets mit umfangreicher, nur teilweise vergüteter Mehrarbeit verbunden ist, werden ihm/ihr die dadurch ausgefallenen Fachstunden abgezogen ("ins Minus gesetzt"). (Mitgeteilt durch einen ARGE-Delegierten am 19.5.03)
Das Arbeitszeitmodell ist offen frauenfeindlich: GrundschullehrerInnen, meist Frauen, haben einen niedrigen Zeitfaktor (übrigens steht diese Geringschätzung des Anfangsunterrichts auch im Gegensatz zu PISA-Erkenntnissen). Selbst nach Berechnungen der Hamburger Schulbehörde werden 56% dort mehr arbeiten müssen. (Hamburger Abendblatt, 6.6.03, Seite 10) Eine Lehrkraft, die in der Berufsschule Hauswirtschaft unterrichtet (meist Frauen) hat einen niedrigeren Zeitfaktor als eine Lehrkraft, die dort ein Handwerk unterrichtet (meist Männer). Teilzeitbeschäftigte werden in Zukunft stärker belastet (mehrheitlich Frauen).
Hamburger Arbeitszeitmodell rechtswidrig?
"Ein von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Modell ... rechtswidrig ist ... die Expertise von Prof. Harro Plander, Arbeits- und Beamtenrechtler an der Universität der Bundeswehr, (stützt sich) auf den Paragraphen 76 des Hamburgischen Beamtengesetzes. Danach erstreckt sich die Ermächtigungsgrundlage für ein Arbeitszeitmodell nur auf die Arbeitszeit, nicht jedoch auf Inhalt und Aufteilung der Arbeit. Das neue Modell schreibt jedoch bestimmte Zeitwerte für die einzelnen Tätigkeiten der Lehrer vor. Als zweifelhaft gilt darüber hinaus, ob eine so weit reichende Regelung nur per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden kann. Die Alternative wäre eine Entscheidung der Bürgerschaft. Schließlich moniert der Arbeitsrechtler, dass die Belastung der Lehrer am Arbeitsplatz bislang von der Behörde nicht erhoben worden ist." (Hamburger Abendblatt, 3.6.03, Seite 16)
Pflichtstundenmodell (PSM) oder Arbeitszeitmodell (AZM)?
In der Fachgruppe Gesamtschule wurde am 19.5.03 darüber diskutiert, mit dem einhelligen Urteil: Die komplexe Arbeit der LehrerInnen könne ein AZM nicht gerecht erfassen. Die Arbeit der Lehrkräfte sei komplex, selbstbestimmt; Kennzeichen sei Vielfalt statt Messbarkeit. Die Gerechtigkeitslücke sei von der Schulbehörde herbeigeredet worden.
Zitat aus einem Papier der FG: "Das AZM und die Antigesamtschulpolitik des Hamburger Senats haben die gleiche politische Wurzel. Die zunehmende Deprofessionalisierung und Individualisierung von LehrerInnen, deren Arbeitsplätze flexibilisiert und deren Arbeitskraft entwertet wird, korrespondiert mit einer nachlassenden staatlichen Verantwortung für Chancengleichheit. Der Anspruch, gesellschaftlich produzierte Benachteiligungen gesellschaftlich zu kompensieren, wird zurückgedrängt zugunsten einer Haltung, nach der jeder Mensch angeblich seines eigenen Glückes Schmied sei und in Konkurrenz zum jeweils anderen sich seinen Weg freizuboxen habe."
Siehe