Quelle: freie Grafik in WikipediaInklusion

< lat. inclusio Einschließung < lat. inclusus eingeschlossen < includere < in- ein + claudere (zu-)schließen, einsperren, absperren, deutsch: Kloster, Klause, Klausur, Klosett, inklusiv, englisch: to close

 

„Inklusion“ in Bildung und Erziehung bedeutet die gleichwertige Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ohne Etikettierung, Wertschätzung der Vielfalt (Diversität). Heterogenität ist der Normalfall.

Begriffe

-          Exklusion (einige sind von vornherein aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, gehören nicht dazu und bilden auch keine eigene Gruppe) (gesellschaftlich: Außenseiter, Einzelgänger)

-          Selektion (Ausschluss aus der Gemeinschaft durch Auswahl/ Auslese/ Aussortierung, Betonung der Unterschiede, Ziel ist Herstellung der Homogenität der Gruppen) (gesellschaftlich: Elite/Pöbel, Herren/Diener) (Schule: Privatunterricht durch Hauslehrer, Eliteschulen, -universitäten, Internate, Volksschulen, Dorfschulen)

-          Separation (Abtrennung, ein Teil oder Teile bilden eine Gruppe oder Gruppen für sich außerhalb der Gemeinschaft) (gesellschaftlich: ständisches oder Feudal-System: Monarch/Klerus/Adel/Bürger-Bauer/Gesinde-Leibeigene; Großgrundbesitzer/Kleinbauer/Gesinde-Sklaven; kapitalistisches oder Klassen-System: Bourgeoisie/Proletariat; Totalitarismus: Führung/Volk/Ausgesonderte; postmoderne Gesellschaft: Ober- und Mittelschicht/abhängig Beschäftigte/Prekariat; andere Begriffe: Segregation, Apartheid, Diskriminierung) (Schule: siehe „Selektion“; mehrgliedriges Bildungssystem, Zwei-Säulen-Modell)

-          Integration (eine besondere Gruppe gehört mit zum Ganzen, ist aber immer noch als solche erkennbar und identifizierbar). In Integrationsklassen sind die Kinder mit besonderem Förderbedarf als solche ausgewiesen. (gesellschaftlich: demokratische Gesellschaften mit Grund- und Menschenrechten; Minderheitenschutz; Anspruch auf Bewahrung der kulturellen Identität) (Schule: integratives Bildungssystem: Integrierte Gesamtschule, integrative Regelschule, Primarschule und Stadtteilschule)

-          Inklusion (alle sind ohne Ausnahme gleichberechtigte Mitglieder des Ganzen, der Gemeinschaft.) (gesellschaftlich: Thomas Morus' „Utopia“, freiheitliche, demokratische, republikanische Gesellschaft der Citoyens) (Schule: inklusives Bildungssystem, Eine Schule für alle)

Dabei ist zu beachten: Es gibt keine automatische Entsprechung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse mit einem bestimmten Bildungssystem. Rückständige Gesellschaften können durchaus über ein fortschrittliches Bildungssystem verfügen, moderne Gesellschaften ein rückständiges Bildungssystem haben. Die moderne Gesellschaft der Bundesrepublik zum Beispiel hat ein rückständiges, völlig unangemessenes Bildungssystem, während andererseits die repressive DDR fortschrittliche Bildungsstrukturen aufwies.
Minimal-Ziel sollte sein, dass das jeweilige Schulsystem nicht hinter die gesellschaftliche Wirklichkeit zurückfällt.

 

 

Anfang 2010: Zum ersten Mal haben Kinder mit Behinderung das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Hamburg setzt mit § 12 des Schulgesetzes die Vorgaben des Artikels 24* der UN-Behindertenrechtskonvention um. Im Schuljahr 2009/10 werden 1200 der 8438 Kinder mit Behinderung integrativ unterrichtet. Im Schuljahr 2010/11 soll es in jedem der 42 Anmeldeverbünde eine integrativ arbeitende Primarschule und in jeder der 22 Regionen eine Stadtteilschule geben (drücken sich die Gymnasien?). Die Schulplätze werden im Frühjahr 2010 verteilt. Informationen gibt es unter der Hotline 428 99 77 33. (Hamburger Abendblatt, 20.1.10, Seite 12)

 

„Eckpunkte Sonderpädagogische Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention

Seit März dieses Jahres hat sich die Situation für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert. Artikel 24* der UN-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht, zusammen mit Nichtbehinderten zu lernen. Alle Bundesländer haben nun die Aufgabe, ihr Schulsystem entsprechend umzustellen.

 

Hamburg hat mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im Oktober 2009 den ersten Schritt getan. In §12 des Schulgesetzes heißt es: „Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. (…)“

 

Der Ausbau der Integration erfolgt schrittweise ab dem Schuljahr 2010/11. Neben der bisherigen  Integrationsklassen (I-Klassen) und/oder Integrative Regelklassen (IR-Klassen) soll in jedem Anmeldeverbund mindestens eine integrativ arbeitende Primarschule und in jeder Region eine integrative Stadtteilschule vorhanden sein. Dabei richtet sich die Ressourcenzuweisung künftig nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, beginnend mit den neu eingerichteten Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 2010/11. Bei einer Überschreitung der Aufnahmekapazität der bestehenden I- und IR-Standorte werden in den Regionen neue Standorte mit dem Schwerpunkt „integrative Förderung“ eingerichtet.

 

Es werden flächendeckend Sonderpädagogische Bildungszentren eingerichtet, die aus bestehenden Sonderschulen entwickelt werden. Sie unterstützen die allgemeinen Schulen durch Diagnose, Beratung, Förderung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schulformen und Bildungsgängen.

 

Nach festgestellter Diagnose auf Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens, das bereits Empfehlungen für einen Förderplan enthält, wird ein individueller Förderplan entwickelt. Ausgehend vom festgestellten individuellen Förderbedarf wird den Eltern ein optimales Förderkonzept nach Maßgabe des Kindeswohls vorgeschlagen. Bei der Festlegung des Lernortes sind die Wünsche der Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.

 

Somit nehmen Hamburgs Schulen künftig jedes Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen in den Blick. Daher ist es nur konsequent, auch Kinder mit Behinderung als selbstverständliche Mitglieder der Schulgemeinschaft zu verstehen. Um das Recht auf eine allgemeine Schulbildung für ihre Kinder auch gut wahrnehmen zu können, erhalten die Eltern künftig eine gute Beratung. Gleichzeitig stellt der Grundsatz ,Die Ressource folgt dem Kind’ sicher, dass stets das Personal und die Mittel für die optimale Förderung des Kindes vorhanden sind.

 

Weitere Details finden Sie in der vollständigen gemeinsamen Pressemitteilung der schulpolitischen Sprecher der CDU und GAL finden Sie unter:

www.gal-fraktion.de/cms/presse/dok/319/319550.bessere_bildung_fuer_kinder_mit_behinder.html“  

 

(Quelle für den Text „Eckpunkte …“: Info-Brief der GAL-Bürgerschaftsfraktion Ressort Schule, Berufs- und Weiterbildung Dezember 2009)

 

 

Zur konkreten Umsetzung in Hamburg

Schulsenator Ties Rabe (SPD) hält viel von einer für alle Schulen gleichen Verteilung der erforderlichen zusätzlichen Förderstunden, unabhängig von der konkreten Zahl der „Inklusionskinder“ (auch „LSE-Kinder“, das heißt Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung). Damit könnten die Gutachten entfallen, die zur Ermittlung des Förderbedarfs erstellt werden müssen. Zudem ist das Diagnoseverfahren umstritten. Richtschnur für das Inklusionskonzept könnten die Vorschläge der Erziehungswissenschaftler Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz für Nordrhein-Westfalen und Bremen sein. Die Bildungsforscher halten drei Förderstunden pro Kind und Woche für sinnvoll. Diesen Wert hat Hamburg bereits erreicht. Das ist aber deutlich weniger als die sieben Förderstunden, die die jetzigen Integrativen Regelklassen erhalten, ganz zu schweigen vom Förderangebot der Integrationsklassen. Die beiden Hochschullehrer setzen für Kinder mit LSE-Förderbedarf eine Quote von 4,6% eines Schuljahrganges pauschal für alle Schulen fest. In Hamburg liegt der Anteil der Kinder mit Förderbedarf an den Regelschulen aber schon höher, nämlich bei 6,6%.

Schulen in sozialen Brennpunkten sollen deutlich mehr Förderstunden erhalten als andere. Das zu erarbeitende Förderkonzept für Hamburg soll vom Schuljahr 2012/13 an umgesetzt werden. Der 26-köpfige „Beirat Inklusion“ hat seine Arbeit aufgenommen. (Hamburger Abendblatt, 09.09.11, Seite 8)

Nach Vorschlag des Schulsenators sollen nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse unterrichtet werden. Jede Schule erhält dafür pauschal eine Zuweisung von zusätzlichen Unterrichtsstunden. Eine durchschnittliche Grundschule bekommt rund 1,5 Stellen, eine Stadtteilschule acht Stellen für Sonder- und SozialpädagogInnen. Dafür werden PädagogInnen, die bisher an Fördereinrichtungen unterrichtet haben, an allgemeine Schulen versetzt. Kritiker befürchten nun, dass dies einhergehe mit der Abschaffung der erfolgreich arbeitenden Integrationsklassen, integrativen Regelklassen und integrativen Förderzentren. (Hamburger Abendblatt, 24.11.11, Seite 10)

Durch das Inklusionskonzept ist der Anteil der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Hamburg insgesamt auf 5,4% (2009 4%) gestiegen, davon im Bereich emotionale und soziale Entwicklung um 58%, im Bereich Sprache um 11,7%, bei den Mehrfach- und Schwerstbehinderten um 34%. (Hamburger Abendblatt, 18.01.12, Seite 1 und 7)

Inklusives Bildungskonzept für Hamburg (ab dem Schuljahr 2012/2013)
Kinder mit Behinderungen werden pro Woche in sieben zusätzlichen Unterrichtsstunden an allgemeinen Halbtagsschulen und neun Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen in einer Doppelbesetzung von PädagogInnen gefördert. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (LSE) erhalten allgemeine Schulen pro Woche 3,5 zusätzliche Unterrichtsstunden in Halbtags- und 3,8 zusätzliche Unterrichtsstunden in Ganztagsschulen. (Hamburger Abendblatt, 19.01.12, Seite 8)

 

 

* Article 24 Education

 

  1. States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning [...].
  2. In realizing this right, States Parties shall ensure that:
    (a) Persons with disabilities are not excluded from the general education system on the basis of disability, and that children with disabilities are not excluded from free and compulsory primary education, or from secondary education , on the basis of disability;
    (b) Persons with disabilities can access an inclusive, quality and free primary education and secondary education on an equal basis with others in the communities in which they live; [...]

 

 

Wesentlich Merkmale der Inklusion sind:

(vgl. Lexikon für Psychologie und Pädagogik, 2009)

 

„Nach unserem Verständnis ist Inklusion ein maßgeblich gesellschaftspolitisches Prinzip und Leitziel der Disability Studies. Inklusion proklamiert, dass jeder Mensch grundsätzlich und überall ein vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft ist - und zwar vollkommen unabhängig von seinen individuellen (Un-)Möglichkeiten zur ,Integration`. Folglich geht es Inklusion nicht mehr darum, dass eine Mehrheit mehr oder minder integrationswillige wie -fähige` Minderheiten in sich integriert (gemäß der Gleichung: je schwerer die Schädigung bzw. Beeinträchtigung, desto geringer die Chancen auf Integration). Vielmehr geht es um das allen (!) Mitgliedern einer Gesellschaft zustehende und unveräußerliche Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Anerkennung ihres einmaligen und individuellen Soseins. Inklusion setzt damit einen tiefgreifenden gesamtgesellschaftlichen Wandel voraus, der nicht nur das Bildungssystem, sondern letztlich alle menschlichen Lebensbereiche betrifft und mit einbeziehen muss.“

(aus Homann, Bruhn: Ein Dutzend Gründe, warum die Integrationspädagogik gescheitert ist, in: Das Zeichen, 2009, S. 250-261)

 

„Sie (Inklusion) ist Ausdruck einer Philosophie der Gleichwertigkeit jedes Menschen, der Anerkennung von Verschiedenheit, der Solidarität der Gemeinschaft und der Vielfalt von Lebensformen.“

(aus Seifert, Monika: Inklusion ist mehr als Wohnen in der Gemeinde, in: Dedrich/Greving/Mürner/Rödler (Hrsg.): Inklusion statt Integration, 2006, S. 98-113)

 

„[...]Inklusion ist ein Schritt auf dem Weg, wo Menschen mit Behinderungen akzeptiert werden und wo ihnen Anerkennung für ihren Beitrag für alle menschlichen Vorgänge gegeben wird, gerade wegen ihres Andersseins.“

(aus Johnstone, David: Wege zum Inklusionskonzept in der europäischen Bildung, in: Bloemer/Vojtova/Johnstone (Hrsg.): Pädagogische Wurzeln der Inklusion, Berlin 2006, S. 75)

 

„Im Kontrast hierzu begreift sich der Ansatz der Inklusion als allgemeinpädagogischer Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“

(aus Hinz, Andreas: Inklusion, in: Bleidig/Antor (Hrsg.): Handlexikon der Behindertenpädagogik, Stuttgart 2006, S.97-99)

 

„Der Begriff Inklusion geht über den der Integration hinaus. Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d.h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z.B. hochbegabt, behindert, anderssprachig, ...) eingeteilt. Während im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt, bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung für alle Menschen ohne Ausnahme. Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen."

(aus Krög, Walter: Einleitung, in: Herausforderung Unterstützung. Perspektiven auf dem Weg zur Inklusion, Außenfern 2005)

 

Homepage des Projektes „Umsetzung des § 12 HmbSG“:

www.hamburg.de/integration-inklusion/  
Siehe auch Handreichung der BSB B5-P4/ B5-P4/1, vom 01.02.2011

 

Kosten: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif.

Durch den Rechtsanspruch auf Inklusion entstehen in Hamburg Mehrkosten in Höhe von 39 Millionen im Jahr. (Hamburger Abendblatt, 10.08.11, Seite 1, 8)

 

UNESCO-Leitlinien zur Inklusion
www.unesco.de/uho_0110_inklusion.html?&L=0

 

„Hamburger Schulgesetz – Integration – Inklusion
So kann es gehen.“

www.leben-mit-behinderung-hamburg.de/Vortrag-Jutta-Schoeler.460.0.html

 

„Die inklusive Schule kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute – Über die Vorteile der inklusiven Schule“

www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplus.html?artid=789

 

Council of Europe Disability Action Plan 2006-2015

Der „Aktionsplan des Europarates zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa 2006-2015“ wurde bei der Europäischen Konferenz über Menschen mit Behinderungen vom 21. bis 22. September 2006 im russischen Sankt Petersburg gestartet. Ziel des Aktionsplans ist es, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte der Fürsorge, sondern als Bürger wahrgenommen werden. Er bietet einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Lebensqualität vieler Menschen mit Behinderungen in Europa.

www.bildungsserver.de/link/eu_rat_teilhabe_behinderter

 

Siehe auch
Chancengleichheit - Chancengerechtigkeit
Elite
Fördern
Integration

 

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