Integrative Regelklassen – IR-Klassen – Integrative Regelschulen – IR-Schulen – Integrationklassen – I-Klassen
Von Latein integratio, Wiederherstellung, Erneuerung, Ergänzung, integer, ganz, vollständig, unberührt, intakt, von in-, un-, nicht + tangere berühren
Die Grundschule in Deutschland ist eine funktionierende Gesamtschule, in der die ganze Bandbreite aller Begabungen eines Schülerjahrganges erfolgreich binnendifferenziert gefordert und gefördert wird.
In integrativen Regelklassen und integrativen Regelschulen werden in sozialen Brennpunkten Kinder "mit besonderem Förderbedarf" gemeinsam mit anderen unterrichtet, ohne sie zu "etikettieren".
135 zusätzliche LehrerInnen und SonderschulpädagogInnen stehen 2002 in Hamburg an 36 Grundschulen für das spezielle Förderkonzept zur Verfügung. Rund die Hälfte des Unterrichts wird im Team von zwei PädagogInnen erteilt.
Dagmar Uentzelmann (Leitende Oberschulrätin, BBS, zuständige Schulaufsicht): Dieses Konzept in noch mehr Schulen anzubieten, sei zwar wünschenswert, aber nicht finanzierbar. "Wir haben eine Reihe von Schulen in sozialen Brennpunkten in Hamburg. In Wilhelmsburg, in Hamburg-Mitte, in Altona. Die sind keine integrativen Regelschulen. Das ist auch schon unter der alten Regierung so gewesen. Es ist also keine Erfindung der neuen Regierung, dass wir nicht genug Geld haben, diese Form der Integration, die nach wie vor ich für die bestmögliche halte, auf Hamburg so auszudehnen, dass alle Schulen, die es nötig haben, sie bekommen." Die Behörde arbeite nun an einem neuen Konzept. Zwar soll sich zum neuen Schuljahr noch nichts ändern. Doch mittelfristig sollen mit den zusätzlichen Lehrern, die jetzt noch in den einzelnen Grundschulklassen arbeiten, Förderzentren für ganz Hamburg aufgebaut werden. (Alexander Heinz, NDR 90,3 Stadtwecker, 30.10.02)
"Insgesamt haben sich die integrativen Regelklassen bewährt, sagt Prof. Karl Dieter Schuck vom Institut für Behindertenpädagogik der Hamburger Universität. Schuck ist einer der Wissenschaftler, die den Schulversuch begleitet haben. Sein Fazit: Auch wenn es an einzelnen Schulen noch Verbesserungsmöglichkeiten gebe, so sei das bundesweit einmalige Projekt insgesamt erfolgreich. Das Grundprinzip, auch lernbehinderte Kinder zusammen mit normal entwickelten mit Hilfe von Sonderschullehrern in Grundschulklassen zu unterrichten, sei richtig und müsse eher ausgebaut werden. Dies wäre nach Ansicht des Wissenschaftlers auch möglich, wenn Lehrer aus vorhandenen Programmen zum Beispiel in der Lese- und Rechenförderung für neue integrative Regelklassen eingesetzt würden. Die Bildungsbehörde plant, anstelle der Regelklassen in den kommenden Jahren spezielle Förderzentren aufzubauen. Auf diese Weise sollen Kinder aus mehr Schulen als den jetzt an dem Schulversuch beteiligten 36 von Sonderschullehrern profitieren. Die Sonderpädagogin Irmtraud Schnell berichtete von Erfahrungen mit solchen Förderzentren aus dem Saarland. So sei dort die Zahl der Sitzenbleiber stark angestiegen, weil es üblich sei, vor einer Hilfe durch Förderzentren die Kinder erst einmal ein Jahr wiederholen zu lassen." (Alexander Heinz, "Erziehungswissenschaftler fordern den Erhalt der Integrativen Regelklassen", NDR 90,3, 9.11.2002)
Die Schulleitungen der 36 Hamburger Grundschulen mit IR-Klassen fordern Bildungssenator Lange auf, die Schulform zu erhalten. "‘Der Senat ignoriert die Ergebnisse der PISA-Studie, aus denen die Forderung nach längerem gemeinsamem Unterricht ohne Stigmatisierung und Ausgrenzung mit einem klaren Bekenntnis zur gleichberechtigten Förderung aller Kinder hervorgeht‘, schreiben die Schulleiter. Sie fordern ‘den zügigen Ausbau der Regelklassen an den Grundschulen sowie deren Übernahme als Regelangebot‘. Laut Bildungsbehörde haben 62 Grundschulen einen Antrag auf IR-Klassen gestellt." (Peter Ulrich Meyer, Hamburger Abendblatt, 16./17.11.02, Seite 17)
Integrationsklassen im Primarbereich und in der Sekundarstufe 1 sind speziell ausgestattete Klassen, in denen mehrere Kinder mit besonderem Förderbedarf mit anderen Kindern zusammen lernen können. Davon profitieren alle.
Die IR-Klassen an 36 der 235 Hamburger Grundschulen werden abgeschafft. An ihre Stelle treten zehn regionale Förder- und Diagnosezentren. Aus diesen Zentren kommen bei Bedarf (dies könnte von Gutachten abhängig gemacht werden) SonderpädagogInnen an die Schulen. "Es bleibt beim Primat der Integration." (Marcus Weinberg, CDU), "Die Integration an den Grundschulen steht vor dem Aus." (Britta Ernst, SPD) (Hamburger Abendblatt, 08.09.04, Seite 12)
Abschaffung verschoben: Die "Neukonzeption der sonderpädagogischen Förderung" wird um ein Jahr, auf den Beginn des Schuljahres 2006/07, verschoben. (Hamburger Abendblatt, 15./16.01.05, Seite 11)
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20 Jahre Integration in Hamburg |
"Integrative Regelklassen und Integrationsklassen müssen erhalten bleiben!"
"Mit dem 1997 in das Schulgesetz aufgenommenen integrativen Regelklassen und Integrationsklassen wurde nicht zuletzt die beharrliche Arbeit vieler Elterninitiativen, der Gewerkschaften und einzelner Schulen mit Erfolg gekrönt, es wurde eine solide gesetzliche Grundlage für die konzeptionelle Arbeit in den Schulen geschaffen.
Inzwischen werden in Hamburg 356 Integrative Regelklassen an 36 Grundschulen geführt. 109 Integrationsklassen an 28 Grundschulstandorten und 136 Integrationsklassen in der Sekundarstufe I an 21 Gesamtschulen und 4 Haupt- und Realschulen zeigen eindrucksvoll:
Integrative Regelklassen und Integrationsklassen gehören zum selbstverständlichen und nachgefragten Angebot Hamburger Schulen und werden mittlerweile von einem großen gesellschaftlichen Konsens getragen.
Im Auftrag des Senates haben Kollegien und Eltern in intensiver Arbeit Konzepte für die IR erarbeitet und ihren Schulen ein standortspezifisches Profil gegeben. Die präventive Arbeit in den IR-Klassen hat viele Kinder vor einer negativen Schulkarriere oder einer Ausgrenzung bewahrt.
Heute, nach zwei Jahrzehnten Integration und fünf Jahren nach dem neuen Schulgesetz beabsichtigt die Behördenleitung, die Integrativen Regelklassen bei der beabsichtigten Novellierung des Schulgesetzes abzuschaffen.
In der Begründung für diesen Schritt wird mit der demagogischen Floskel ‘Wir wollen Kinder fördern – keine schulischen Einrichtungen‘ versucht, die präventive Arbeit der Integrativen Regelklassen zu diskreditieren und davon abzulenken, dass anstelle der präventiven Arbeit zukünftig wieder die frühzeitige Ausgrenzung treten soll. Das ist eine Rolle zurück in die fünfziger Jahre und ignoriert die wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in schamloser Weise."
(aus einem Flugblatt von GEW Hamburg und der Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration e.V. anlässlich der gleichnamigen "protestierenden Arbeitstagung" am 9. November 2002)
Gesetzliche Grundlagen im Hamburgischen Schulgesetz:
§ 12 Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
(1) Mit der Einrichtung von Integrationsklassen, Integrativen Regelklassen und individuellen Integrationsmaßnahmen werden die organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen für eine integrative Förderung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen.
§ 3 Grundsätze für die Verwirklichung
(1) Das Schulwesen ist so zu gestalten, daß die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden können. Diesem Grundsatz der Integration entsprechend sollen Formen äußerer Differenzierung ausschließlich der besseren Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers dienen.
§ 12 Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und
Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler
(1) Durch individuelle Integrationsmaßnahmen, Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung von Eltern und Lehrkräften sowie zur Unterstützung und ergänzenden Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, durch Integrationsklassen und Sonderschulen werden die organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen für die Förderung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen. Allgemeine Schulen, Einrichtungen und Sonderschulen wirken in enger Zusammenarbeit auf eine Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Unterricht der allgemeinen Schule hin. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Sonderschulen aufgenommen, wenn sich eine integrative Förderung nicht realisieren lässt.
Geplante Schulgesetznovelle 2009
§ 12 Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler
(1) Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so umfänglich, langandauernd und schwerwiegend beeinträchtigt sind, dass sie nicht ohne zusätzliche Förderung im Regelangebot der Schulen gefördert werden können. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen, und sie haben einen Anspruch auf integrative inhaltlichen oder organisatorischen Gründen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine gesonderte Förderung in Lerngruppen mit sonderpädagogisch ausgerichtetem Unterricht erforderlich und zweckmäßig oder von den Sorgeberechtigten gewünscht ist.

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Internet
Eltern für Integration Hamburg e.V. www.eltern-fuer-integration.de
Gemeinsam leben - gemeinsam lernen www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de
Leben mit Behinderung www.leben-mit-behinderung.de
Integrationsklassen in Hamburg www.integration-hamburg.info
Verband Integration an Hamburger Schulen e.V. www.vihs.de
Dossier zum Integrationsindikatorenbericht der Bundesregierung www.bildungsserver.de/link/bi_integrationsindikatoren
Hamburg Schlusslicht bei der Integration von Behinderten www.welt.de/regionales/hamburg/article13579189/Schlusslicht-bei-der-Integration-von-Behinderten.html
Siehe auch
Inklusion
Integration und Migration