Internet-Portale

Internet internationales Computernetzwerk, von lat. inter zwischen < indoeurop. *enter  (engl. under, deutsch unter, franz./span. entre, ital. entro) + engl. net Netz < indoeurop. *ned- verknüpfen

Portal Haupteingang, großes Tor, Einstiegsseite im Internet, von lat. portalis von der Tür < lat. porta Tor, Eingang, Zugang < indoeurop. prtu Passage (deutsch Furt und Pforte, lat. portus Hafen, Fähre)
Forum (Plural Foren) altrömischer Marktplatz, Öffentlichkeit, öffentliche Diskussion < lat. forum (Plural fora) Markt, Handelsplatz, öffentliches Leben, Verkehr, Geldgeschäfte, Gerichtstag < indoeurop. *dhwor- Tor

 

 

BGH-Urteil: Lehrer-Pranger im Internet ist rechtens

Lehrer müssen ganz tapfer sein: Schüler dürfen ihren Pädagogen im Internetforum spickmich.de weiterhin Noten erteilen.
Karlsruhe. - Der Bundesgerichtshof (BGH) wies gestern die Revision einer Lehrerin ab, die sich an den Pranger gestellt sah. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der Pädagogin auf informationelle Selbstbestimmung, befanden die Bundesrichter (Aktenzeichen VI ZR 196/08).
Auf spickmich.de können Schüler ihren Lehrern anonym Noten von Eins bis Sechs in verschiedenen Kategorien geben - etwa „cool und witzig“, „beliebt“ oder „guter Unterricht“.

(Hamburger Abendblatt, 24.06.09, Seite 1)

 

spickmich.de: Etappensieg für Internetportale
BGH erlaubt Schülernoten für Lehrer

 

Pädagogin, die schlechte Noten bekommen hatte, unterlag auch vor dem Bundesgericht.

Karlsruhe. Ein eindeutiges Grundsatzurteil ist es am Ende nicht geworden. Dennoch gibt das gestrige Spickmich-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Richtung vor: Bewertungsportale im Internet sind nicht von vornherein verboten - zumindest dann, wenn die Betreiber Vorsicht walten lassen.

Im konkreten Fall hatten die Karlsruher Richter keine Einwände dagegen, wie die rund 1,1 Millionen Nutzer von spickmich.de anonym ihre Lehrer benoten. „Fachlich kompetent“ oder „gut vorbereitet“ lauten die sachlichen Kategorien, aber auch Eigenschaften wie „menschlich“ oder „cool und witzig“ werden bewertet. Eine Deutsch-Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers, die mit einem Notenschnitt von 4,3 nicht sonderlich gut weggekommen war, hatte geklagt - ohne Erfolg. Die Bewertungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, das Persönlichkeitsrecht der Frau sei nicht verletzt. Die BGH-Senatsvorsitzende Gerda Müller legte bei der Urteilsverkündung aber großen Wert darauf, dass das Gericht nur über diesen Einzelfall entschieden habe. Wie die Abwägung in anderen Konstellationen ausfalle - das müsse „offen bleiben“. Das Spickmich-Urteil ist also mit Sicherheit nicht das letzte zum Thema Bewertungsportale. Ähnlich wie beim Dauerstreit um die Zulässigkeit von Promi-Fotos in den Medien wird der Senat seine Leitlinien erst nach und nach entwickeln. Allerdings enthält das Urteil bereits einige deutliche Hinweise für die boomende Branche der zahllosen Portale, die von einer neuen Bewertungswelle zeugen - Reisen und Restaurants, Köche oder Anwälte, Bücher und Kosmetik, kaum etwas bleibt unbenotet. So hat die Krankenkasse AOK kürzlich angekündigt, ihre 24 Millionen Versicherten sollten ihren Ärzten künftig Noten geben.

Das zentrale Argument lautet: Die Lehrer sind lediglich in ihrer „Sozialsphäre“ betroffen, also in ihrem beruflichen Wirken. Und die ist deutlich weniger schützenswert als die Privatsphäre. Bei Pädagogen ist dies besonders augenfällig, immerhin erteilen sie selbst ihren Schülern Noten. Spickmich-Anwalt Thomas von Plehwe sprach von der Herstellung einer „Waffengleichheit“. Zudem sind die Spickmich-Bewertungskategorien durchaus sachbezogen gestaltet. Selbst „cool und witzig“ ist letztlich nur eine Art Verhaltensnote von Schülern für Lehrer. Und angreifbare Attribute wie „sexy“ wurden gestrichen.

Außerdem ist das Schülerportal keineswegs ein öffentlicher „Pranger"“. Nutzer müssen sich vorher unter Angabe der E-Mail registrieren lassen, zudem ist der Zugang auf eine Schule beschränkt. Zwar sind die Bewertungen gegen Manipulationen nicht absolut geschützt, allerdings schätzt der BGH die Gefahr offenbar als gering ein.

Die Anwältin der Lehrerin hatte dagegen das Portal als „weltweite Vorführung ohne Korrekturmöglichkeit“ kritisiert. Es sei möglich, dass sich Schüler unter falschem Namen anmeldeten und das Ergebnis manipulierten. Da die Schüler anonym blieben, könne der Lehrer auch nicht auf sie zugehen. Auch Datenschützer sehen das Persönlichkeitsrecht betroffener Lehrer durchaus beeinträchtigt. Daher seien die Bewertungen rechtswidrig.

(Hamburger Abendblatt, 24.06.09, Seite 32)

 

 

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VI ZR 196/08) beginnt möglicherweise eine neue, wenn auch vielleicht nicht unbedingt schöne Internetwelt. Der Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt …“) hat zurückzutreten gegenüber Artikel 5 („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten …“).

Unter Berufung auf dieses Urteil können nun weitere Portale entstehen
für Eltern (bestfoerder.de) und LehrerInnen (ueberforder.de)
für Eltern (quengelnicht.de) und Kinder (erziehmich.de bzw. icherziehmichselber.de)
für Ärzte (simulanten.de) und Patienten (kuriermich.de bzw. ichkuriermichselber.de)
für Unternehmer (blaumacher.de) und abhängig Beschäftigte (nieteninnadelstreifen.de)
für Vermieter (mietnomaden.de) und Mieter (miethaie.de)
für Anwälte (sagmirdiewahrheit.de) und Klienten (verteidigemich.de)
für Richter (gerecht-verurteilt.de) und Angeklagte (unschuldig-verfolgt,de)
… (bitte ergänzen)

Schlechte Erfahrungen mit vermeintlich oder tatsächlich ungerechten Beurteilungen hat wohl jede/ jeder schon einmal in seinem / ihrem Leben gemacht, insbesondere im Zusammenhang mit der Schule, und wer ist da nicht schon einmal auf die Idee gekommen, man müsse „es denen mal heimzahlen“? Doch hier geht es um anderes und Grundsätzliches. Jede/ jeder sollte sich überlegen, wie er/sie es fände, wenn Details aus seiner/ihrer „Sozialsphäre“ (siehe oben) unkontrolliert im Internet für alle oder für eine begrenzte Zahl von Leuten (zum Beispiel die Nachbarschaft, die Kollegen am Arbeitsplatz) frei zugänglich wäre und er/sie nichts dagegen tun könnte. Zurzeit nimmt Google Straßen, Plätze und Häuser auf, um per Internet virtuelle Spaziergänge durch reale bebaute und unbebaute Areale zu ermöglichen. Eigentümer können Einspruch dagegen einlegen und so verhindern, dass ihr Gebäude im Internet erscheint. Haben Gebäude in Zukunft mehr Schutzrechte als Menschen?

Im Zusammenhang mit spickmich von „Waffengleichheit“ zu sprechen, offenbart ein merkwürdiges Verständnis vom Sinn von Schule und von Zeugnissen.

Was nützt die Beurteilung in spickmich, wenn der/die Beurteilte keine Möglichkeit hat zu erfahren, was er/sie falsch macht und wie er/sie sich verbessern kann? Was ist mit ungerechten Beurteilungen? Bleibt dem Betroffenen dann wieder nur die Idee, man müsse „es denen mal heimzahlen“? Ist die Beurteilung in Stein gemeißelt oder kann sie sich ändern? In welchen Zeitabschnitten? Die Plattform spickmich sagt, die dortigen Beurteilungen befänden sich in einem dynamischen Fluss. Was geschieht, wenn die Lehrkraft die Schule wechselt oder in Pension geht?

Seltsam ist die im Internet verbreitete Behauptung („Ungeschützt und missbrauchanfällig“), in den Portalen könnten LehrerInnen von Usern benotet werden, die sie nie unterrichtet hätten (SchülerInnen aus anderen Klassen, anderen Schulen, Erwachsene, Witzbolde, andere Lehrkräfte). Die ermittelte Note sei auch nicht abhängig davon, dass eine qualifizierte Anzahl von Usern Noten erteilt hätte. Das hat wohl alles seine Richtigkeit, denn der BGH hatte ja geurteilt, auch eine anonyme Kritik sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Beurteilung/Notengebung muss nach objektiven Kriterien erfolgen, und sie muss nachvollziehbar sein. Zeugnisse können angefochten werden. Gegebenenfalls muss dann die Lehrkraft ihre Beurteilungskriterien offenlegen und rechtfertigen.

LehrerInnen sollte allerdings auch klar sein, dass sie Macht ausüben. Sie verteilen durch ihre Beurteilungen Lebenschancen. Insofern sind sie nie auf gleicher Augenhöhe mit den SchülerInnen. Diesen Machtaspekt kann auch ein Portal wie spickmich nicht ausgleichen.

Bleiben noch die „Spielverderber“: Kassiert das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf Artikel 1 GG alles wieder ein? Sind die Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte Betroffener am Ende doch rechtswidrig? Wie konkretisiert sich informationelles Selbstbestimmungsrecht (=selbst darüber entscheiden zu können, welche eigenen Daten veröffentlicht werden und welche nicht)? Auch ein Abgleich mit dem Antidiskriminierungsgesetz wäre hier interessant.

Zu Beginn ihres Berufswegs, im Referendariat, werden LehrerInnen ständig beurteilt, bewertet und benotet. Auch nach Abschluss dieser Phase sind regelmäßige Überprüfungen durch Vorgesetzte vorgesehen. Der vor einigen Jahren geschaffene Schul-TÜV (siehe Link unten) soll Schulen und Lehrkräfte in regelmäßigen Abständen überprüfen und seine Bewertungen zur Qualitätsverbesserung an die Schulen zurückmelden.

Sollen Lehrkräfte und soll ihr Arbeit beurteilt und bewertet werden? Ja, es wird gemacht, und es ist sinnvoll und wichtig.
Was ist dann die Alternative zu Internet-Portalen?
Die Alternative ist eine Verbesserung der schulinternen Feedback-Kultur auf allen Ebenen und zwischen allen Gruppen, zum Beispiel auch als Teil des Schulprogramms. Die Teilnahme aller Beteiligten an solchen Feedback-Prozessen ist das Ziel, kann aber letztlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen. In einem weiteren Schritt können solche Feedback-Prozesse ausgeweitet werden: auf Nachbarschulen, auf Schulbezirks- und auf Landesebene.

Was ist ein Portal?
Informationen im Internet
www.teachsam.de/arb/internet/WWW/arb_www_portale_2.htm

spickmich
Diskussion
www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/lehrer-bewerten-spickmich/
spickmich - die Plattform
www.spickmich.de/
Wikipedia über spickmich
http://de.wikipedia.org/wiki/Spickmich

Siehe auch die Stichwörter
Lehrerberuf
Medien
Noten
Schul-TÜV
Strafen für Lehrer
Strafen für Schüler
Zensuren

 

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