Schulbau / Schulbau Hamburg (SBH)
Sondervermögen Schulbau heißt die Zweckgesellschaft, die die schwarz-grüne
Koalition in Hamburg zum 1. Januar 2010 ins Leben gerufen hat. Die
Gesellschaft ist Eigentümerin der Grundstücke (Gesamtfläche rund 9,1 Millionen
Quadratmeter) und Gebäude (rund 2,2 Millionen Quadratmeter) aller
staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Aufgabe der Schulbau
Hamburg ist es, neue Schulbauten zu planen, zu bauen und zu unterhalten
(Instandhaltung). Auch für die Sanierung maroder Schulen ist die Gesellschaft
zuständig. (Hamburger Abendblatt, 03.08.11, Seite 8)
Die Schulbehörde hat Mietverträge bei Schulbau Hamburg. SBH ist der Vermieter.
Der Vermieter bietet einen Service für die Nutzer (Schulen). Aufsicht haben die
Finanzbehörde und der Verwaltungsrat. Auch die Schulhausmeister werden von SBH
betreut. Dies nennt sich ÖÖP (öffentlich-öffentliche Partnerschaft), für 15
berufliche Schulen gilt die ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft). Es gibt
Objektzentren. Das Personal von SBH wurde aus bestehenden
Organisationseinheiten abgezogen. 250-300 Mio. € stehen pro Jahr insgesamt zur
Verfügung. Ansprechpartner für die Eltern ist der Schulleiter. Der wendet sich
an den zuständigen Objektmanager. Dieser ist als Ansprechpartner vor Ort
vorhanden. Die Gebäudepässe werden fortgeschrieben. (Aus der Sitzung der GEST
mit Schulbau Hamburg vom 09.11.10)
Schuljahr 2011/12: An neun Stadtteilschulen und drei Grundschulen soll gebaut werden, das gesamte Bauvolumen liegt zwischen 91 und 113 Millionen Euro. Hinzugebaut werden 22.000 Quadratmeter Unterrichtsräume sowie 10 zusätzliche Sporthallenflächen.
Die kleineren Klassen führen zu einem Mehrbedarf von 200-240 Räumen.
Raumbedarf entsteht auch durch den Ausbau der Ganztagsschulen.
7200 Kinder werden in mehr als 300 Containern unterrichtet.
Ein neuer Schulentwicklungsplan mit den Rahmendaten für den Schulbau soll nach den Herbstferien vorliegen. (Hamburger Abendblatt, 03.08.11, Seite 8, 10.08.11, Seite 1, 8)
Container: 2012/13 werden 10.000 Hamburger Schüler und Schülerinnen in einem Container lernen. Die Zahl der mobilen Klassenzimmer erhöht sich von 300 auf 459. 69 dieser Container decken den durch die Verkleinerung der Klassen entstandenen zusätzlichen Raumbedarf. 90 weitere werden wegen aktueller Baumaßnahmen aufgestellt. Von der Entscheidung bis zum Bezug eines neuen Schulgebäudes dauere es laut Schulbehörde in der Regel zwei bis drei Jahre. (Hamburger Abendblatt, 20.04.12, Seite 9)
Links
www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11283709/
www.hamburg.de/schulbau/
schulbau@sbh.fb.hamburg.de
„Neuausrichtung der Bewirtschaftung der staatlichen Schulgebäude in Hamburg“
(Senatspapier vom 10.4.2012)
Schul- und Finanzbehörde haben sich auf die Einführung einer Bewirtschaftung der Schulen durch die Einführung eines „Mieter-Vermieter-Modells“ verständigt. Die „objektbezogene Miete“ wird aufgrund des Flächenbedarfs der Schulen erhoben. Dadurch soll es mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit geben. Die Schulen sollen ein Kostenbewusstsein entwickeln. Die Aufgabe von Schulgebäuden oder Teilen davon entlastet das Mietenbudget. Jeder Ausbau und jede Sanierung, die zu einer Erhöhung des Gesamtbudgets der BSB führen, müssen in Zukunft gut begründet werden.
Nach Schätzungen der Schulbehörde kommen auf jeden Schüler/jede Schülerin im Durchschnitt 16 Quadratmeter Schulfläche. Laut „Musterflächenprogramm“ von 2011 stehen einer/m Grundschüler/in 13 Quadratmeter und einer/m Schüler/in einer weiterführenden Schule 11 Quadratmeter zu. 2012 muss die Schulbehörde eine Globalmiete für alle Schulen von 180 Millionen Euro Kaltmiete und 305 Millionen Euro Warmmiete zahlen. (Hamburger Abendblatt, 18.04.12, Seite 7)
Darstellung dieser Pläne und Kritik von „Wir wollen lernen“ (WWL)
Da die „mit der Gründung von Schulbau Hamburg formulierten Erwartungen … nur teilweise erfüllt“ worden seien, heißt es in dem Papier, werde eine „objektbezogene Miete“ für die Hamburger Schulgebäude eingeführt (Seite 1): Zu diesem Zweck werde Schulbau Hamburg gespalten und künftig in einen Eigentümer der Immobilien als „reinen Vermögensträger (SBH Vermögen)“ und einen „immobilienwirtschaftlichen Dienstleister (SBH Dienstleistung)“ getrennt (Seite 2), wobei der Geschäftsführer der SBH Dienstleistung personenidentisch mit dem Geschäftsführer der Gesellschaft für Kommunal- und Gewerbeimmobilien mbH (GWG Gewerbe) sein werde.
„Die BSB muss für jeden Schulstandort als Mieterin hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der Ausstattungsstandards und der Kostenansätze je Schüler beurteilen können, welche Kosten durch die Inanspruchnahme dieses Standortes verursacht werden, ob sie die Kosten in ihrem Mietbudget abbilden kann und ob diese im Verhältnis zum Nutzen gerechtfertigt sind. Jede Mehranforderung führt zu einer Erhöhung der Miete, die im Rahmen des Gesamtbudgets der BSB auszusteuern und abzudecken ist“ (Seite 4). „Neu-, Zu- und Umbau- sowie Modernisierungsmaßnahmen, die über die Instandhaltung hinausgehen, werden in der Regel zu Mietanpassungen führen.“ (Seite 4f). Auf Seite 6 wird betont, dass „zukünftig jeder Flächen- oder Ausstattungsmehrbedarf zu Kosten- und damit Mieterhöhungen führt, die im Gesamtbudget der BSB ausgesteuert werden müssen“.
„Mehrbedarfe erfordern also Einsparungen im Schulbudget an anderer Stelle. Von daher sind in Zukunft Budgets je Schulstandort erforderlich, die Mieten, Personal- und Sachkosten beinhalten und auf der Ebene der Schulaufsichtsbezirke zu Gruppen zusammengefasst sind.“ (Seite 6)
Die Kritik von „Wir wollen lernen“: „Mit anderen Worten: Möchte eine Schulleitung künftig einen dringend erforderlichen Ausbau oder eine Erweiterung bei der Behörde anmelden, muss sie zunächst einmal mitteilen, an welcher Stelle sie die Kosten dafür einzusparen kann. Die Spaltung von Schulbau Hamburg und das Einführen einer objektbezogenen Miete und von Budgets je Schulstandort ist im Ergebnis ein schlichtes Sparmodell! Angesichts des Sanierungsstaus in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro an den Hamburger Schulen würde die geplante Verpflichtung zu Gegensparmaßnahmen, sollte sie umgesetzt werden, zwangsläufig zu erheblichen Einsparungen bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Hamburger Schulen als Gegenfinanzierung führen. Eine qualitative Verschlechterung der eigentlichen Aufgabe von Schule – guter Unterricht – wäre damit vorprogrammiert.“
Siehe auch
CO2-neutrale Schule
Ganztagsschule
Privatisierung
Schulentwicklungsplan
Schulverpflegung