Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG)
Nichts ist so alt wie eine Neuerung einer vergangenen Legislaturperiode.
Zeitschiene
:
- Ende September 2002: Bildungssenator Rudolf Lange (FDP) legt das neue Schulgesetz den Kammern und der Deputation vor.
- Januar 2003: Die Deputation beschließt über die Novellierung.
- Februar 2003: Der Hamburger Senat befasst sich mit der Novellierung.
- Danach: Das neue Schulgesetz wird in die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg eingebracht. Im Mai 2003 muss dort darüber beschlossen werden, damit es zum neuen Schuljahr in Kraft treten kann.
- August 2003 (Beginn des neuen Schuljahres): Das novellierte Hamburger Schulgesetz tritt in Kraft.
- 2003: Musteraufgaben für die zentralen Prüfungen in Hamburg
- 2003: "Instrumente für Sprachstandserhebungen"; Bericht über einen Modellversuch in Hamburg
- 2004: Erste zentrale Hauptschulabschluss-Prüfung in Hamburg
- 2005: Erste zentrale Realschulabschluss-Prüfung und erstes zentrales Abitur in Hamburg
- 2008-2012: Schulreform in Hamburg
- November 2009: Die Bürgerschaft beschließt das novellierte Hamburgische Schulgesetz. (Neunter Schulbrief der Schulsenatorin Goetsch vom Juli 2009)
Neuerungen:
- Die Lehrkraft in der Klasse greift ohne Rücksprache schneller und härter durch. Die "passende Sanktion" kommt noch am gleichen Tag oder kurz darauf, sie hat "bei der Wahl der Maßnahmen mehr Spielraum". Bisherige Regelung: als erster Schritt "erzieherische Gespräche", schriftliche Ermahnungen und – nach Benachrichtigung der Eltern – Nachholen von Unterricht; über drastischere Maßnahmen wie schriftliche Verweise, Ausschluss vom Unterricht, Umsetzung in eine Parallelklasse entscheidet die Klassen- bzw. LehrerInnenkonferenz.
- "Problematische und auffällige" SchülerInnen, "Unruhestifter" werden bis zu zehn Tagen vom Unterricht ausgeschlossen – auch ohne Zustimmung der Eltern. Als erzieherische Maßnahme kann eine soziale Aufgabe "verhängt" (!) werden. Bisherige Regelung: siehe oben
- "Störende" SchülerInnen von Klassenfahrten ausschließen. Bisherige Regelung: Wird praktiziert.
- In eine Parallelklasse umsetzen. Bisherige Regelung: Wird praktiziert.
- "Schulrauswurf" (Abschulung) wird neu geregelt. Wer nicht spurt, fliegt.
- Forderung: "Eltern in die Pflicht nehmen": "Schulen müssen das Recht bekommen, Eltern vorzuladen." (Arno Becker vom konservativen Lehrerverband DL-H. Der DL-H ist Mitglied des Hamburger Bildungsbündnisses aus SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen.) Wer nicht spurt, wird bestraft (kein Kindergeld?).
- Sprachförderung: Um Defizite frühzeitig zu erkennen, müssen Eltern ihre Kinder eineinhalb Jahre vor der Einschulung bei der zuständigen Grundschule vorstellen. Sie werden über Fördermöglichkeiten aufgeklärt. Nicht aufgeholte Defizite führen zu späterer Einschulung.
- Die Eltern werden zur Kasse gebeten: Sie müssen die Kosten für Lernmittel selbst aufbringen.
- Von Klasse 3 an sind Notenzeugnisse verbindlich, ergänzt durch einen ausführlichen Bericht, d.h. "alte ideologische Zöpfe" (Martin Woestmeyer, FDP) werden durch neue, bzw. uralte ideologische Zöpfe ersetzt.
- Integrative Regelschulen (Grundschulen) werden nicht fortgesetzt. An ihre Stelle tritt die REBUS-unterstützte Einzelförderung. Damit wird auch mit einem Federstrich das erarbeitete Schulprofil dieser Schulen zerstört. Da sich Integrative Regelschulen meist in sozialen Brennpunkten befinden, bedeutet dies auch eine deutliche Einschränkung der Chancengleichheit der betroffenen SchülerInnen und eine beträchtliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der betroffenen Lehrkräfte.
Diese Ankündigung ist zwischenzeitlich komplett zurückgenommen worden: Integrative Regelschulen bleiben, vorhandene Grundschulen werden zu dezentralen Förderzentren ausgebaut. SonderpädagogInnen, die durch die Schließung von Grundschulförderklassen frei werden, erweitern die Kompetenz der Grundschulkollegien.
- Statt Integration Zergliederung: Stärkere Trennung von Haupt- und Realschulen: "Profil der einzelnen Schulformen stärken", Anmeldung nur für die Realschule statt gemeinsamer HR-Beobachtungsstufe, Einrichtung von schulformbezogenen Klassen an Schulen.
- Die Integrationsklassen in Sekundarstufe 1 bleiben erhalten.
- Das Abitur nach zwölf Jahren an Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen erhält Gesetzesrang.
- "Mehr zentrale Elemente" beim Abitur, Reduzierung des frei zu gestaltenden Anteils der Schulen
- Abschlussprüfungen mit "zentralen Elementen" in allen Schulformen, auch beim vorzeitigen Verlassen des Gymnasiums bzw. um die mittlere Reife / Fachhochschulreife zu erwerben
- Dem Mythos "Vergleichbarkeit" wird gehuldigt; "Testeritis": Einführung von Vergleichsarbeiten in den Klassen 2, 4, 6, 8 und 9/10, um "zu erreichende Lernstände ... an den 'Übergabepunkten' verlässlicher (zu) machen" (Staatsrat Reinhard Behrens in seinem Schreiben vom 16.10.02). Wenn sich herausstellt, dass Lehrkräfte Vergleichbarkeit aufgrund der strukturellen Gegebenheiten nicht herstellen können, werden Teilprivatisierungen im Bildungsbereich ins Gespräch gebracht – heißt das am Ende bessere Bildung für mehr Geld?
- Staatliche Zielvorgaben und Konkurrenz unter den Schulen: Der Staat gebe das Ziel vor, hieß es. Wenn Schulen das nicht erreichten, seien sie nicht konkurrenzfähig, meint Schulsenator Lange. Wer nicht spurt, wird geschlossen.
- "Umsteuerung bei der Zuweisung von Lehrerstellen": 3882 Lehrerwochenstunden an den Gesamtschulen in Hamburg wurden 2002 weggekürzt. Den Abbau müssen sie selbst organisieren. Stellenstreichungen bedeuten weniger Lehrer pro Kind, und das heißt größere Klassen. Siehe unter Rotstift 2002.
- Stundentafel: Die Schulen werden mit heraufgerechneten 100 Prozent Grundstunden (97% werden einfach gleich 100 gesetzt) gemäß der Stundentafel versorgt. Für zusätzlich Erforderliches wie Teilung, Förderung, Deutsch für Ausländer, Projekt Lesen und Schreiben usw. erhalten sie ein "Stellenbudget", über das sie selbst verfügen können. Siehe Neue Steuerungsmodelle.
- Am Beamtenstatus der LehrerInnen "rütteln": Lange: "Wir müssen darüber nachdenken, ob der Beamtenstatus auf Dauer notwendig ist und mit Blick auf die Versorgungslasten auch finanzierbar ist." Gilt dann: Wer nicht spurt, fliegt? Und: Sind die eingeführten weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten der LehrerInnen gegenüber Eltern und SchülerInnen am Ende vielleicht doch hoheitliche Akte?
- Paradox: Ein neues Gesetz mit vielen neuen Vorschriften muss her, weil "die bisherige Praxis zu verrechtlicht" sei (Arno Becker vom konservativen Lehrerverband DL-H).
- Fazit
: Abbau von Schuldemokratie und Mitspracherechten in den Hamburger Schulen - schnellere und härtere Strafen für alle
Quelle: Sandra Schäfer, "
Schnelle und härtere Strafen für Schüler", Mopo 17.9.2002, lno/mk, "Rudolf Lange legt neues Schulgesetz Ende September vor", Welt Hamburg, 16.9.2002, Peter Ulrich Meyer, "Hamburg: Härtere Zeiten für Schüler", Hamburger Abendblatt, 1.10.2002, Seite 1, Seite 16
Kurskorrektur oder Kehrtwende? (Stellungnahmen führen zur Veränderungen des Gesetzentwurfs 2003)
Keine getrennten Haupt- und Realschulklassen schon ab Klasse 5
Die gemeinsame Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule bleibt
Keine Förderzentren an ausgewählten Standorten im Grundschulbereich, statt dessen
Ausbau möglichst vieler Grundschulen im Stadtteil zu Förderzentren; Auflösung der Grundschulklassen an den Förderschulen und Abordnung dadurch frei werdender SonderschulpädagogInnen an die Grundschulen
Quelle: Alexander Heinz, NDR 90,3, 20.1.2003, "Schulgesetz wird korrigiert"
ExpertInnen-Anhörung im Schulausschuss der Bürgerschaft am 29.4.2003:
Schul- und JugendrechtlerInnen halten Teile der geplanten Novellierung des Hamburger Schulgesetzes für verfassungswidrig. Der Schulrechtler Frank-Rüdiger Jach, Hannover, empfahl "dringend" Korrekturen. (Alexander Heinz, NDR 90,3, 30.4.03)
Hier ist die Gegenüberstellung des alten und neuen Schulgesetzes (1997 / 2003, Synopse).
Download: Pressemitteilung der BBS zum Schulgesetz zum Herunterladen.
Siehe auch die Stellungnahme der ARGE zur Novellierung des Hamburger Schulgesetzes von 1997.
Übrigens: Das bisherige Hamburgische Schulgesetz vom 1. August 1997 gibt es auch als Hilfedatei (zum Herunterladen bitte anklicken).
Veröffentlichungen von A bis Z können heruntergeladen werden bei der BSB unter
www.hamburg.de/publikationen-a-z/
Verordnungen, Richtlinien, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
www.hamburg.de/verordnungen-richtlinien/64426/start.html
Gesetze und Verordnungen
www.hamburg.de/startseite-gschulgesetz/64412/start.html
Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG, bis 2009)
www.hamburg.de/contentblob/64474/data/bbs-gs-neues-schulgesetz.pdf
Referentenentwurf Schulgesetznovelle 2009
www.hamburg.de/contentblob/1331972/data/schulgesetznovelle.pdf (Synopse)
www.hamburg.de/contentblob/1535474/data/entwurf-schulgesetz.pdf
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