Stadtteilschule

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg (ARGE) beansprucht keine Urheberrechte auf diesen Begriff; allerdings hat sie schon früh gefordert, dass sich die Gesamtschulen zum Stadtteil hin öffnen sollten. In der von der ARGE und Bündnispartnern im Jahr 2000 organisierten Veranstaltungsreihe „Schulentwicklung an Gesamtschulen“ wurde der Begriff Stadtteilschule bereits explizit benannt, beschrieben und diskutiert.

 

Die Hamburger Stadtteilschule gehört zum Sek1-Bereich und sollte nach den Plänen des Senats die Klassen 7 bis 10 umfassen.
Da die sechsjährige Primarschule durch den Volksentscheid am 18.7.2010 gekippt wurde, umfasst die Stadtteilschule die Klassen 5 bis 10, und sie hat in der Regel eine eigene Oberstufe mit den Klassen 11 bis 13.
Sie ist Teil des Zwei-Säulen-Modells, bestehend aus Gymnasien und Stadtteilschulen.
An der Stadtteilschule in Hamburg können alle Abschlüsse erworben werden - das Abitur in einer angeschlossenen Oberstufe nach insgesamt 13 Jahren.
Die Stadtteilschule ersetzt nach Abschluss eines längeren Klärungsprozesses ab August 2010 Haupt-, Real- und Gesamtschule. Dies wird begründet mit einer entsprechenden Empfehlung der Enquetekommission der Bürgerschaft, die (angeblich parteiübergreifend) eine Reduzierung der Vielgliedrigkeit angeregt habe. Dabei wird unterstellt, dass die Gesamtschule Teil des mehrgliedrigen (=selektiven) Systems sei.
Der Anteil derjenigen, die das Abitur erreichen, soll durch die Stadtteilschule deutlich erhöht werden.

Kritik an der Schulreform: Es wurde kritisiert, die Schulreform reiße nachweislich erfolgreiche Langform-Gesamtschulen auseinander (insbesondere auch die schulischen Gremien und die Kollegien), verkürze die Zeit gemeinsamen Lernens im Sek1-Bereich um zwei Jahre und schaffe mit der Gesamtschule das existierende integrierte Schulsystem ab, da die Stadtteilschule nur noch ein Teil eines mehrgliedrigen Schulsystems sei.
Deshalb wurde gefordert, dass das integrierte System zu erhalten sei und dass ein solches System die Verlängerung nach oben und unten benötige.
Zum Mindesten aber müsse bei Einführung der Stadteilschule sichergestellt werden, dass jede dieser Schulen eine eigene Oberstufe besitze. Stadteilschulen-Oberstufenzentren seien abzulehnen.
Diese letzte Position („zum Mindesten …“) sei jedoch eine reine Rückzugsposition. Sie resigniere vor einer falschen Schulpolitik, die das integrierte Schulsystem abschaffe und an seine Stelle eine Pseudo-Integration setze, die in Wahrheit die Selektion (=das selektive System) mit einer minimalen Veränderung festschreibe.

Trotz dieser Überlegungen und der in der Sache weitergehenden Auffassungen (siehe die Stellungnahme der ARGE/GEST vom 27.01.2010) erachtete es die ARGE/GEST als notwendig, die in der Schulreform geplanten ersten Schritte hin zu längerem gemeinsamen Lernen mit dem Ziel der einen Schule für alle zu tun.

 

 

Zum Rahmenkonzept für die Stadtteilschule (Harald Fischer)

 

·        es wird keine Selektion nach Leistungspotential stattfinden

·        mit der stärkeren Individualisierung wird z. B. besser auf pubertäre Einbrüche reagiert werden können

·        außerschulisches Lernen mit 280 Wochenstunden (= 1/5 des Unterrichts) für die Kl. 8 - 10 als Alternative zur Institution Schule zugunsten eines lebensweltbezogenes Lernen

·        besserer Übergang mit Begleitung in das Berufsleben bzw. in das Studium durch Zielklärungsgespräche und Kompetenzfeststellungsverfahren

·        eine enge Kooperation mit Beruflichen Schulen wird auch bei räumlicher Distanz durch Abordnung von Lehrkräften möglich sein

·        die Verantwortung für die Schüler/-innen ohne berufliche "Anschlussversorgung" bleibt bestehen

·        statt der bisherigen Berufsvorbereitungsschule werden andere Angebote erarbeitet

·        die bisherigen Aufbaugymnasien gehen in den Stadtteilschulen auf

 

(Quelle: Kurzinformation 2009/2 der Elternkammer Hamburg, Seite 1)

 

 

Stadtteilschulen

Insgesamt soll es 51 Stadtteilschulen geben, die aus den bisherigen Gesamtschulen, oder aus Fusionen von GHR-Schulen und Aufbaugymnasien hervorgehen. Jede Stadtteilschule bietet den Anschluss an eine Oberstufe, entweder einer eigenen, einer gemeinsamen mit einer anderen Stadtteilschule oder in einer Kooperation mit einem Gymnasium. Stadtteilschulen, die noch keine eigene Oberstufe haben, können im Sommer 2010 mit dem Aufbau einer solchen beginnen. Die beiden kooperativen Gesamtschulen Heinrich- Hertz-Schule und die Kooperative Schule Tonndorf sind sowohl als Stadtteilschule als auch als Gymnasium vorgesehen.

(Deputation beschließt Schulentwicklungsplan, 26.11.09, www.schulreform.hamburg.de/aktuell/1986226/2009-11-26-bsb-schulentwicklungsplan.html )

 

 

siehe
Eine Schule für Alle
Gesamtschule
Grundschule
Primarschule
Regionale Schulentwicklungskonferenz (RSK)
Schulempfehlung
Schulreform
Zwei-Säulen-Modell
Stellungnahme der ARGE zum schwarz-grünen Koalitionsvertrag
Forderungskatalog der ARGE vom Februar 1998
Hamburger Erklärung

 

Link
http://schulreform.hamburg.de/die-stadtteilschule/

 

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