Starterschulen
Starterschulen sind Hamburger Grundschulen, die sich 2009 um den Frühstart in die Primarschule (6-jährige Grundschule) beworben haben, nachdem die Hamburger Schulbehörde den Zeitplan für die Einführung der Schulreform um ein Jahr verschoben hatte. Es sind Schulen, die bereits zu einem großen Teil nach reformpädagogischen Ansätzen arbeiten.
Voraussetzung für die Genehmigung waren eine Befragung der Eltern der jetzigen Fünftklässler/innen, ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz (oberstes Gremium der Schule) und genügend Anmeldungen für zwei Parallelklassen.
Die Standorte:
Aus 23 Grundschulen und dem Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte entstanden diese Standorte
Anmeldungen zu den Starterschulen
865 Fünftklässler wurden für die Starterschulen angemeldet.
Eine Woche nach Beginn des Schuljahres 2010/11 gibt es neun Abmeldungen und
drei Anmeldungen. (Hamburger Abendblatt, 25.8.10, Seite 12)
Der Unterricht
Die Fünftklässler/innen an Starterschulen werden jahrgängsübergreifend mit Viertklässler/innen unterrichtet. Neu sind die Lernbereiche Natur und Technik und Gesellschaft. Die zweite Fremdsprache wird als Wahlfach schon in der 5. Klasse erteilt. Die Hälfte des Unterrichts in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften (wie Physik, Biologie) wird von Lehrkräften aus weiterführenden Schulen gegeben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Leistungsniveau mindestens dem der weiterführenden Schulen (Sek1) entspricht.
Die 50%-Quote an Fachlehrer/innen ist fast erreicht. Es fehlen im August 2010 noch zehn Prozent.
Wechsel zu weiterführenden Schulen (Sekundarstufe 1)
Es gibt noch kein strukturiertes Verfahren. Die Eltern müssen einen Platz suchen, es gibt jedoch Unterstützung. Das Elternwahlrecht nach Klasse 6, das durch den Volksentscheid unwirksam geworden ist, wird durch eine neue Regelung im Schulgesetz ersetzt.
Vertrauensschutz bis zum Ende der 6. Klasse
Laut Schulbehörde gibt es für den Jahrgang, der jetzt startet, einen Vertrauensschutz: Alle Kinder können bis zum Ende der 6. Klasse auf der Starterschule bleiben. Die rechtliche Grundlage dafür ist durch den Artikel 2 des 12. und 13. Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes gegeben.
Die Parteien der Bürgerschaft streben hier eine pragmatische Lösung an.
Zukunft der Starterschulen
Mit dem Aus für die Primarschulen haben auch die Starterschulen keine Perspektive, allerdings können die Schulen durch einen Schulkonferenzbeschluss einen Schulversuch für längeres gemeinsames Lernen in Klasse 5 und 6 beantragen. Die Bewilligung erfolgt durch die Schulbehörde.
Schulbeginn im Schuljahr 2010/11 erfolgt wie an allen anderen Hamburger Schulen.
Novellierung des Schulgesetzes (im September 2010)
Die jetzigen Fünfklässler genießen nach dem Willen der Bürgerschaftsparteien Vertrauensschutz. Diese 830 SchülerInnen können ihren weiteren Weg nach den Bedingungen der Primarschule fortsetzen. Der Übergang nach Klasse 6 auf eine weiterführende Schule wird gewährleistet. Weitere fünfte Klassen wird es an diesen Schulen nicht geben. Einen Schulversuch „Primarschule“ gibt es nicht.
Der politische Streit um die Starterschulen
Die
Hamburger SPD lehnt einen Start in die Primarschule mit den Starterschulen ab,
und es solle auch keine langfristigen Schulversuche geben (so der
schulpolitische Sprecher Ties Rabe).
Die Volksinitiative „Wir wollen lernen“ hält die Starterschulen durch den
Volksentscheid vom 18.7.10 für gekippt und behält sich juristische Schritte
gegen die Behörde (Gang vor das Verfassungsgericht) vor. Alle Regelungen im
Schulgesetz zur Primarschule seien hinfällig und zu streichen. Die Eltern der
Starterschulen müssten erneut befragt werden, und mit einem
Schulkonferenzbeschluss sei dann ein Schulversuch für das aktuelle Schuljahr zu
beantragen. Einem „Vertrauensschutz“ fehle die Rechtsgrundlage, zumal die
Eltern zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Volksbegehren von WWL wussten. (Moment!
Wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Volksbegehren wussten, haben sie sich
doch offenbar bewusst gegen das Ansinnen des Volksbegehrens entschieden.)
Der Zukunft der Starterschulen könne man gelassen entgegensehen. „Die Eltern,
die sich für Starterschule entschieden haben, genießen Vertrauensschutz“, meint
der schulpolitische Sprecher der CDU Marino Freistedt.
Brigitte Köhnlein, Schulbehörde: „Für diesen ersten Jahrgang müssen die
Starterschulen keinen Schulversuch beantragen … Dafür ist die gesetzliche
Grundlage mit Artikel 2 des 12. Gesetzes zur Änderung des
Hamburgischen Schulgesetzes gegeben.“ Für die kommende Schülergeneration stehe
es dann jeder Starterschule frei, per Schulkonferenzbeschluss bei der
Schulbehörde einen Antrag auf einen längerfristigen Schulversuch zu stellen.
Die Genehmigung erteile die Behörde.
Vom Begriff Starterschule hat sich die Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL)
verabschiedet, da es die bildungspolitische Perspektive Primarschule nicht mehr
gebe: „Die Schulbehörde wird keine Schulversuche für die Primarschule
ausschreiben und auch nicht dazu auffordern.“ Für die angemeldeten
Schüler/innen gilt nach Rechtsaufassung der Behörde Vertrauensschutz. Deren
Eltern hätten „jederzeit“ die Möglichkeit, ihr Kind an einem Gymnasium oder
einer Stadtteilschule anzumelden. Zu Primarschulen fusionierte Grundschulen
können per Schulkonferenzbeschluss die Trennung beantragen. Es bestehe aber
kein Zwang.
Quelle: Hamburger Abendblatt, 10.8.10, Seite 7, 11.8.10, Seite 7, 12.8.10, Seite 8 und 7.9.10, Seite 12
Telefon-Hotline der Hamburger Schulbehörde für Eltern: 428 63 35 58
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