ARGE
c/o Klaus-Peter Schiebener

N.N.
5.12.2000

Sehr geehrter Herr Schiebener!

(...) Unser Sohn Marco (Name geändert) besucht zur Zeit die 10. Klasse der Gesamtschule X.
Nach den Sommerferien hatte er einen Notendurchschnitt von 3.4. Damit wäre eine Zulassung zur Berufsfachschule Technische Assistenz für Informatik gewährleistet gewesen. Nach der Neuberechnung steht Marco auf 4.2 !!!
Damit sehen seine Chancen, an der weiterführenden Schule aufgenommen zu werden, schlecht aus. Wir bezweifeln, dass er sich in so kurzer Zeit verbessern kann, um auf die benötigte Durchschnittsnote von 3.5 zu kommen. Zumal die Schule die Kinder erst einen Tag nach den Herbstferien informiert hat. Dies ist noch nicht einmal schriftlich erfolgt. Wir halten das Vorgehen der Schulbehörde für rechtswidrig.
Wir haben unser Anliegen bereits schriftlich an Herrn Rauschning weitergegeben und sind zudem an den Elternrat unserer Gesamtschule herangetreten.
Wir fordern eine Übergangsregelung für die jetzigen 10. Klassen.
Mein Mann und ich sind bereit, einen Rechtsanwalt einzuschalten, sollte die Schulbehörde nicht auf die Forderung eingehen. Allerdings hoffen wir, dass sich aufgrund der zahlreichen Proteste eine einvernehmliche Lösung finden wird.
(...)

Mit freundlichen Grüßen
N.N.

Anlage

 


 

 

08.11.2000

Herrn Rauschning
Leitzahl - S 23 -

 

Betr.: Neue Notendurchschnittsberechnung für Schüler der Gesamtschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Einspruch erheben gegen die neue Berechnung der Durchschnittsnote.
Mein Sohn besucht die 10. Klasse der Gesamtschule X. Am ersten Schultag nach den Herbstferien kam er mit der Nachricht nach Hause, dass es eine neue Berechnungsformel gäbe. Danach verschlechtert sich sein Zeugnisnotendurchschnitt von 3.3. auf 4.0.
Nachdem wir uns im Schulinformationszentrum erkundigt haben, was er für Möglichkeiten hat, nach der 10. Klasse auf eine weiterführende Schule in Richtung Informatik zu gehen, war er sehr froh, eine solche Berufsfachschule gefunden zu haben. Mit seinem bisherigen Durchschnitt stände einer Aufnahme nichts im Wege. Nach der neuen Berechnung hat sich die Lage geändert und seine Chancen haben sich verringert.
Ich verstehe ihren Beschluss nicht, da er für die Abgangsklassen eine deutliche Verschlechterung bedeutet. Auch ist dieser Schritt pädagogisch gesehen für die Jugendlichen unzureichend bedacht worden. Die Ziele der SchülerInnen sind teilweise nicht erreichbar in der kurzen Zeit, die ihnen noch bleibt. Zumal dieser Beschluss mitten im Schuljahr bekannt wurde, ohne Vorankündigung.
Um eine Stellungnahme Ihrerseits bitte ich hiermit.

Mit freundlichen Grüßen
N.N.

 

 

 

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