ARGE

Arbeitsgemeinschaft der
Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg

ARGE Arbeitsgemeinschaft der Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg

02.07.2002

Erklärung anlässlich der Veranstaltung "Was nun, Herr Lange?" des Elternverein Hamburg e.V. in der Gesamtschule Winterhude, Meerweinstraße 28, 22303 Hamburg

Gesamtschulen sind seit über 30 Jahren fester Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Der Anteil an SchülerInnen, die nach der Grundschule eine Gesamtschule besuchen, liegt seit Jahren über 30 %. Die Leistung von Gesamtschulen im Fördern und Fordern wird z.B. durch die Lernausgangslagenuntersuchung bestätigt (insbesondere LAU 9) und zeigt sich auch darin, dass rund 20 % der SchülerInnen (in einigen Stadtteilen wesentlich mehr) in die gymnasiale Oberstufe wechseln, obwohl nur ca. 10 % am Ende der Grundschulzeit eine Empfehlung für das Gymnasium erhalten haben. Viele AbsolventInnen erreichen einen guten Haupt- oder Realschulabschluss und besuchen erfolgreich berufliche und andere weiterführende Schulen und dies obwohl rund 2/3 der Gesamtschulen eine SchülerInnenschaft mit schwierigem sozialem Hintergrund haben. Die Ausstattung von Gesamtschulen wurde von einem unabhängigen Institut (DIPF) noch vor der letzten Kürzungsrunde (Senatorin Rosemarie Raab) als angemessen bewertet.

Die jetzt vorgenommenen Kürzungen der Versorgung mit LehrerInnenstunden, Lehr- und Lernmitteln etc. gefährden nachhaltig das Angebot und die Leistung von Gesamtschulen. Ihre Durchführung wird (bisher) ausschließlich mit der Koalitionsaussage, die Ausstattung von Haupt- und Realschulen an die der Gesamtschulen anpassen zu wollen, begründet.

Hierzu merkt die ARGE an, dass die Vernachlässigung einer Schulform nicht dadurch behoben wird, dass die SchülerInnen einer anderen Schulform nun ebenfalls vernachlässigt werden.

In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass die Ausgaben pro SchülerIn pro Jahr in Hamburg auch nach der Kürzung im Bundesvergleich am höchsten liegen.

Diese Angabe ist zur Bewertung der Versorgung Hamburger Schulen untauglich. So geht beispielsweise aus der PISA-Studie hervor, dass Hamburg die höchsten Personalausgaben, den höchsten ausländischen Bevölkerungsanteil und den zweithöchsten Anteil an SonderschülerInnen hat, aber beispielsweise bei den nominellen Unterrichtsstunden von Jahrgangsstufe 1 bis 9 an vorletzter Stelle liegt. Für eine sachliche Bewertung müssten darüber hinaus die durchschnittlichen Klassen- und Lerngruppengrößen und die Grundversorgung der Gruppen mit LehrerInnenstunden und anderes mehr berücksichtigt werden. Für eine Bewertung von Gesamtschulen im Vergleich zum dreigliedrigen System ist außerdem die durchschnittliche Verweildauer in der Sekundarstufe I (da es in Gesamtschulen deutlich weniger Klassenwiederholungen gibt) zu beachten, da nur so die Kosten pro Schüler-Innenlaufbahn einen fairen Vergleich zulassen.

Diese Informationen sind offensichtlich nicht herangezogen worden, auch wurde vernachlässigt, dass bei der Berechnung der durchschnittlichen LehrerIn-SchülerInnen-Relation alle Integrationsmaßnahmen mit eingerechnet wurden. Ein sachlicher Vergleich müsste die Grundausstattung von Sonderausstattungen trennen.

Der Zeitpunkt der Entscheidung trägt zur massiven Beeinträchtigung der Schullaufbahn der jetzigen GesamtschülerInnen bei. Die kurzfristige Umsetzung bedeutet Neuschneidung von Kursen oder gar Klassen, Reduzierung von Angeboten, Wechsel von TutorInnen/KlassenlehrerInnen bei Abschlussklassen usw. Die Fürsorgepflicht der Schulleitungen für die SchülerInnen erzwang geradezu die Remonstration und hat daher auch das volle Verständnis und die Unterstützung der ARGE. Die Eltern von GesamtschülerInnen und die ARGE werden sich weiter durch Aktionen, Petitionen, Proteste, Demonstrationen usw. für eine Rücknahme dieser Fehlentscheidung einsetzen.

In der Präambel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist festgeschrieben, dass jedermann die sittliche Pflicht hat, für das Wohl des Ganzen zu wirken. Auf diese Verfassung leisten die SenatorInnen ihren Eid. Wer diesen Eid nicht halten kann oder will, sollte vom Artikel 35 Gebrauch machen: Er kann jederzeit zurücktreten.

Holger Gisch
(Vorstand der ARGE)

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