STELLUNGNAHME ZUR ELTERNMITARBEIT ALS EHRENAMT
Elternarbeit in den Schulen ist ein Ehrenamt und muss über das Maß der "normalen" im Hamburger Schulgesetz verbrieften Rechte und Pflichten hinaus gefördert werden.
- Eine langfristige projektbezogene Mitarbeit der Eltern sollte durch Freistellung seitens des Arbeitgebers ermöglicht werden. Finanzielle Einbußen und innerbetriebliche Nachteile sollten hier aber nicht entstehen. Eventuell könnte innerbetrieblich die ehrenamtliche Elternmitarbeit als Bildungs- oder Fortbildungsmaßnahme anerkannt werden.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten und die daraus resultierenden Kosten müssen auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können (Gleichstellung zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten).
- Fachliche Unterstützung durch Eltern sind mittlerweile Schulalltag. Es ist aber wünschenswert, weitere Leistungen und Kompetenzen von Eltern in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel Unterrichtsunterstützung in speziellen Fächern (EDV, gesunde Ernährung, sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen etc.). Dies stellt eine Erweiterung der Möglichkeiten von Gesamtschule dar. Die "fachlichen UnterstützerInnen" von außerhalb sind aber auf keinen Fall als "Ersatz-Lehrkräfte" anzusehen.
Darüber hinaus sollten regelmäßige Elternseminare stattfinden, um dort in Ruhe über den Stand der Schularbeit und die konzeptionelle Weiterentwicklung zu diskutieren.
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