ARGE

Arbeitsgemeinschaft der
Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg

c/o     Sybille Marth

ARGE Arbeitsgemeinschaft der Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg

Hamburg, den 12.04.2005

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Bildung und Sport
Präses
- P -
Frau Alexandra Dinges-Dierig
Hamburger Str. 31

22083 Hamburg

 

 

Geplantes Gesetz zur Aufhebung der Lernmittelfreiheit

 

Sehr geehrte Frau Senatorin Dinges-Dierig,

die Arbeitsgemeinschaft der Elternräte Hamburger Gesamtschulen begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Ausstattung mit Lernmitteln wieder quantitativ und qualitativ zu verbessern und damit eine Fehlentscheidung durch frühere Einsparrunden zu korrigieren. Dass diese Veränderung allerdings mit einer weiteren Einsparung der Haushaltsmittel einhergehen soll und damit die alleinige Verantwortung auf die Schulen und die finanzielle Belastung auf die Eltern abgeschoben wird, lehnen wir ab.

Wir möchten dabei auch noch einmal zu bedenken geben, dass Deutschland von der OECD nun schon mehrfach die ungenügende Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schülern aus bildungsferneren Elternhäusern und aus MigrantInnenfamilien vorgeworfen wurde.

Die Aufhebung der Lernmittelfreiheit wird diesen Umstand eher noch verstärken, ist also ein Schritt und Signal in die falsche Richtung. Gute Lernmittel sind ein Muss für gute Schule und sollten aus den Haushaltsmitteln, die für die Bildung der nachwachsenden Generation bereitgestellt werden, getragen werden. Die ARGE ist der Meinung, dass die Lernmittelfreiheit (auch in anderen Bundesländern) eher erweitert als eingeschränkt werden muss, da die Lernmittel zur Grundausstattung gehören und deshalb aus Haushaltsmitteln zu finanzieren sind.

Die nicht unerheblichen Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler sowie den enormen Verwaltungsaufwand in den Schulen stehen Einsparungen für den Haushalt in Höhe von 2,5 Millionen Euro gegenüber. Im Verhältnis zu geplanten Investitionen für Prestigeobjekte des Senats eine relativ geringe Summe.

Bei Eltern verstärkt dies den Eindruck, dass Bildung in Hamburg immer mehr zu ihrer Privatsache wird.

In Anbetracht der Erkenntnisse wie wichtig eine gute Bildung und Ausbildung junger Menschen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den allgemeinem Wohlstand eines Landes

ist, muss Bildung jedoch oberste Priorität haben und das sollte sich nicht zuletzt in der qualitativen - sprich auch finanziellen - Ausstattung ausdrücken.

Die Sparmaßnahmen der letzten Jahre zeigen uns leider das Gegenteil.

Darüber hinaus richtet sich unsere Kritik an die Umsetzung, die die Schulen vor weitere große Probleme stellt, die sich letztlich wieder auf die Unterrichtsqualität auswirken werden:

Zusammenfassend beschäftigt uns die Sorge um die Chancengerechtigkeit und die möglichen Konsequenzen, die im ungünstigsten Fall dazu führen können, dass Schülerinnen und Schüler die Schule bereits nach der Pflichtschulzeit verlassen, weil die Bedingungen für einen weiteren Bildungsweg immer schlechter werden und bildungsfernere Elternhäuser die Notwendigkeit nicht erkennen sowie Elternhäuser, deren Finanzlage knapp oberhalb der Fördergrenze liegt, überdurchschnittlich belastet werden, ohne Berücksichtigung der individuell vorhandenen Talente der SchülerInnen.

Die überstürzte Einführung wirkt sich insgesamt negativ auf die Unterrichtsqualität aus, weil eine weitere Arbeitsbelastung zu einem Zeitpunkt, da ohnehin zu viele Reformen umgesetzt werden müssen, zu einem weiteren Motivationsverlust in den Schulen aber auch in den Elternräten führen wird.

Wir bitten Sie also, den Beschluss zur Aufhebung der Lernmittelfreiheit insgesamt zu überdenken, ihn aber zumindest für ein Jahr aufzuschieben, damit ausreichend Zeit bleibt, allen Beteiligten die notwendigen Hilfen an die Hand zu geben und noch vorhandene Fragen und Kritik auszuräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Marth

 

 

Diesen Brief werden wir auch an
die Fraktionsvorsitzende der GAL in der Hamburger Bürgerschaft
den Fraktionsvorsitzenden der SPD in der Hamburger Bürgerschaft
den Fraktionsvorsitzenden der CDU in der Hamburger Bürgerschaft
und an die Hamburger Presse (Printmedien und Fernsehen)
zur Kenntnis geben.

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