STELLUNGNAHME ZUR ZWEIZÜGIGKEIT VON GESAMTSCHULEN
Die ARGE fordert die Schulsenatorin auf, sich dafür einzusetzen, dass Gesamtschulen gleichberechtigt mit anderen Schulformen - was die Mindestzügigkeit einer Eingangsklasse in der Sek I betrifft - behandelt werden. Die ARGE fordert, dass der Erhalt einer Gesamtschule nicht an der geforderten Dreizügigkeit von Eingangsstufen, wie sie in § 87 HmbSG gefordert ist, scheitern darf. Darüber hinaus bitten wir die Schulsenatorin, solange es den § 87 In der jetzigen Fassung gibt, das Instrument der Rechtsverordnung mit einer größeren Selbstverständlichkeit zu nutzen, um Gesamtschulen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, zu erhalten. Außerdem ist es unbedingt nötig, dass die Schulaufsicht durch eine geeignete Personalpolitik und effektive Fortbildung und Beratung bei der Schulprogrammentwicklung ihre Verantwortung und Pflicht wahrnimmt, sich präventiv und fürsorglich der Gesamtschulen anzunehmen, die sich in einer Übergangsphase befinden.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung von Verarmungs- und Ausgrenzungsbedrohung vieler Kinder und Jugendlicher muss die Gesamtschule gestärkt werden. Ihr Bildungsauftrag ist Integration und Förderung. Die Zielsetzung der Gesamtschule ist eine Schule für alle Kinder, in der gemeinsam gelernt und gelebt wird. Aus diesen Gründen muss sich eine Gesamtschule breit in ihrem Stadtteil engagieren. Dieses soziale Engagement im Stadtteil erfordert Zeit, Rechtssicherheit und einen Vertrauensvorschuss der Aufsichtsbehörden. Ständig der Gefahr ausgesetzt zu sein, bei niedrigen Anmeldezahlen umgewandelt oder geschlossen zu werden, behindert die Arbeit erheblich.
Da sich Gesamtschule über die Verwirklichung von Integration und nicht über die Zügigkeit definiert, können Eltern nur Vertrauen zur Gesamtschule gewinnen, wenn diese auch gesichert ist und ihnen durch die Schulbehörde signalisiert wird, dass sie an das Gesamtschulkonzept in ihrem Stadtteil glaubt. Die Existenz des Paragraphen 87 und die daraus erwachsene Drohung der Schließung einer Gesamtschule sind oft schon ein Grund für Eltern, ihr Kind an dieser Schule nicht mehr anzumelden. Das führt zu einem Teufelskreis.
Dabei gibt es viele Eltern, die ein Interesse haben, ihre Kinder in kleinen, überschaubaren Gesamtschulen anzumelden. Diesen ist schwer verständlich zu machen, dass eine zweizügige Gesamtschule nicht in der Lage sein sollte, den Bildungsauftrag der Gesamtschulen zu erfüllen. Alle wichtigen gesamtschulpädagogischen Aspekte sind auch in einer zweizügigen Gesamtschule realisierbar. Sie haben eine Stundentafel, z. B. auch für den Wahlpflichtbereich, die ein ausreichend breites Fächerangebot ermöglicht.
Die ARGE hält zweizügige Gesamtschulen für pädagogisch durchaus sinnvoll und realisierbar.
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