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Mit der "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I", die die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) am 2./3. Dezember 1993 (mit Änderungen am 27. September 1996) beschlossen hat, und mit den "Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache" (beschlossen von der KMK am 11./12. Mai 1995) werden auch in Hamburg in diesem Jahr erstmals Abschlussarbeiten und mündliche Überprüfungen in den 10. Klassen der Gesamtschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache verbindlich durchgeführt. Die Aufgabenstellungen dafür sollen nach einheitlichen, von der zuständigen Behörde definierten Kriterien, die sich an den Lehrplanvorgaben für den jeweiligen Bildungsgang orientieren, festgelegt werden.
Als weitere Maßnahme zur Standardsicherung wird die Einführung obligatorischer "Vergleichsarbeiten" in den Jahrgangsstufen 3 (Ende 2. Halbjahr), 6 (Ende 1. Halbjahr), 8 (Ende 2. Halbjahr) ebenso in den o.g. Fächern durchgeführt. Soweit zur Theorie!
Am 2. Februar 1999 haben Herr LOSR Riekmann und Frau Eisele-Becker (Vorsitzende der Lehrerkammer) zu diesem Thema in der ARGE referiert. Herr Riekmann befürwortete als Vertreter der Hamburger Schulbehörde obigen KMK-Beschluss und seine Umsetzung. Frau Eisele-Becker ermunterte die Elternräte und Klassenelternvertreter hauptsächlich in dem Punkt der mündlichen und schriftlichen Überprüfung in Jahrgang 10 aufmerksam, sensibel und kritisch in ihren Schulen nachzufragen. Insbesondere die mündliche Überprüfung wurde von ihr und dem Plenum heftig in Frage gestellt. Ein Verzicht auf die mündliche Überprüfung ist aus folgenden Gründen sinnvoll und notwendig:
In der anschließenden Diskussion und auch im ARGE-Seminar sahen viele Delegierte und TeilnehmerInnen die Grund- und Leitsätze der Gesamtschule in Gefahr geraten. Vorangegangene vergleichende Studien (TIMSS, PISA und LAU) haben gezeigt, dass die Vergleichbarkeit von Lernstandards ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ressourcen nicht gerecht und wenig aussagekräftig sind. Erworbene soziale Fähigkeiten der GesamtschülerInnen werden in den standardisierten Leistungstests nicht berücksichtigt und geraten zusätzlich durch den erhöhten Druck in Jahrgang 10 in Gefahr, einem Konkurrenzkampf zu unterliegen. Individualität, Integration und Chancengleichheit, wesentliche Grundlagen von Gesamtschularbeit, werden beim Training einer letzten wichtigen Arbeit bzw. einer mündlichen Überprüfung gefährdet. SchülerInnen werden auf gemeinsame Ziele (Homogenität), ohne Berücksichtigung spezieller Ausgangslagen (Desintegration) an gemeinsamen Maßstäben gemessen (Chancenungleichheit).
Um die unvermeidliche Standardsicherung in den Gesamtschulen wenigstens annähernd gesamtschultypisch zu gestalten, stellt die ARGE einen
Fragenkatalog zusammen, der Elternräten und Klassenelternvertretern helfen soll, in Klassenkonferenzen den Umgang mit der Standardsicherung in ihrer jeweiligen Gesamtschule abzufragen. Wir erhoffen uns davon, dass Sie in die Lage versetzt werden, durch Sensibilisierung dieses Themas in Ihrer Schule mit den Lehrern zusammen, Gesamtschule bis in Klasse 10 zu retten.

Für den ARGE-Vorstand
(Karen Medrow)
Fragenkatalog
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